Moin Moin!
Folgende Situation: meine Frau und ich haben uns getrennt. Wir haben einen 6 Jahre alten, schulpflichtigen Sohn. Wir sind Beide berufstätig, erhalten jedoch vom JC aufstockende Leistungen.
Meine Fragen:
1. wir leben derzeit noch in der gemeinsamen Wohnung, haben diese jedoch so aufgeteilt, dass wir nun Jeder ein Zimmer haben, also die Wohnung mehr oder weniger in eine "WG-Wohnung" umgestaltet. Wie weisen wir dem JC nach, dass wir getrennt sind? Bisherige Aussage von dort: "Für uns sind Sie erst getrennt, wenn Einer von Ihnen auszieht!" Wir sind kein Paar mehr und haben auch finanziell nichts mehr miteinander zu tun - und trotzdem werden wir weiterhin als Bedarfsgemeinschaft geführt?
2. Ich suche derzeit eine neue Wohnung. Diese soll in einer ca. 10 km entfernten Großstadt sein, da ich dort zum Einen meinen Freundeskreis habe und mir zum Anderen dort bessere Chancen erwarte, einen neuen Job zu finden, als in dem Kaff, wo ich jetzt wohne (mein aktuelles Arbeitsverhältnis endet Ende nächsten Monats). Habe gelesen, das JC muss bei Trennung dem Umzug zustimmen. Auch in eine andere Stadt? Wo muss ich zuerst hin - zu meinem aktuellen JC oder zu dem in der neuen Stadt und welches JC muss mir welche Zustimmungen erteilen?
3. Der Sachbearbeiter beim JC sagte mir, dass meine Frau und ich zum Jugendamt müssen und wir uns dort eine Bescheinigung holen sollen, wie das Umgangsrecht geregelt ist. Erst dann würden sie einer größeren Wohnung für mich zustimmen (als Einzelperson Wohnungsgröße 50 m², mit Aufenthalt an 2 Wochenenden im Monat würden sie 7,5 m² mehr bewilligen - aber nur, wenn mir die Bescheinigung des Jugendamtes vorliegt!). Ist dem so?
4. Ist es richtig, dass ich erst ein konkretes Wohnungsangebot vorliegen haben muss, damit ich einen Antrag auf Umzugshilfe und Übernahme der Wohnungskosten stellen kann? Wenn mir eine Wohnung von einem Vermieter angeboten wird, muss ich schnell reagieren, sprich: zusagen können. Gibt es da keine Vorschrift, die besagt "wenn Sie diese und jene Bedingungen einhalten, erteilen wir die Genehmigung sofort"?
5. bei Auszug werde ich außer meinen persönlichen Sachen nichts mitnehmen. Zum Einen, weil wir nichts haben, was über die üblichen Einrichtungsgegenstände hinaus geht (halt Bett, Couch, n paar Kommoden, Kleiderschrank, etc.) und zum anderen, weil ich hier nicht die Bude ausräumen will und mein Kind in ner halbleeren Wohnung wohnen lassen will. Habe ich Anspruch auf eine Erstausstattung für meine neue Wohnung? Erste Aussage JC: "wenn überhaupt, dann nur als Darlehen...". Ist dem so? Außerdem möchten Sie eine Aufstellung der vorhandenen Einrichtungsgegenstände und wie diese aufgeteilt werden... (ähm, ja, eben gar nicht, wenn's nach mir geht)
Würde mich freuen, wenn ich hier Hilfe bekommen könnte, damit ich mit dem JC weiterkomme.