Seit Anfang 2014 beziehe ich Leistungen (SGBII) vom Job-Center Bamberg.
Bisher wurden mir wurde mir folgender Bedarf bewilligt:
Regelbedarf: 399.00 €
Miete (warm) 160.00 - €
Warmwasser (Durchlauferhitzer): 9.18 €
Heizkosten (Nachtspeicher): 73.00 € (Altbau und keine Dämmung vorhanden!)
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Gesamt: 641.18 €
So weit, so gut.
Doch in meinem neuen Bewilligungsbescheid heißt es nun wörtlich:
"Ihre Heizkosten sind für eine Person unangemessen hoch, so dass sie nur für maximal 6 Monate in der derzeitigen Höhe anerkannt werden. Besondere Gründe für eine längerfristige Anerkennung der bisherigen Heizkosten sind nicht erkennbar.
In der Weitergewährung der Leistungen nach dem SGB II ab 01.09.2015 (?) werden nur noch Heizkosten in Höhe von 54,14 € (Stromheizung) in der Bedarfsgemeinschaft anerkannt. Nachforderungen aus Heizkostenabrechnungen können ab diesen Zeitpunkt für diese Wohnung nur noch bis zum Grenzwert des als zu hoch geltenden Verbrauches des zum Abrechnungszeitpunkt aktuellen Heizkostenspiegels übernommen werden."
In meinen neuen Berechnungen der Leistungen für April 2015 bis August 2015 sieht es nun wie folgt aus:
Regelbedarf: 399.00 €
Miete (warm) 160.00 - €
Warmwasser (Durchlauferhitzer): 9.18 €
Heizkosten (Nachtspeicher): 0,00 €
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Gesamt: 568,18 €
Nach telefonischer Rückfrage bei der Sachbearbeiterin sagte man mir ich brauche im 12. Monat gar keine Heizkosten bezahlen und daß gar keine Heizkosten im neuen Bewilligungsbescheid aufgeführt sind sei "normal"(?).
Meine Frage:
Ist es rechtmäßig meine Heizkosten zu kürzen und warum erhalte ich in der neuen Berechnung überhaupt keine Heizkosten mehr bewilligt? Nicht einmal die erwähnten 54,14 €. Mein Dauerauftrag läuft aber weiter, somit fehlen mir von meinem Regelbedarf 73,00 €.
Weiß hier jemand Bescheid und kann mir weiterhelfen?
MfG
Jürgen Hofmann