Heizkostenregelung bei Nachtspeicher ALG II

  • Seit Anfang 2014 beziehe ich Leistungen (SGBII) vom Job-Center Bamberg.
    Bisher wurden mir wurde mir folgender Bedarf bewilligt:

    Regelbedarf: 399.00 €
    Miete (warm) 160.00 - €
    Warmwasser (Durchlauferhitzer): 9.18 €
    Heizkosten (Nachtspeicher): 73.00 € (Altbau und keine Dämmung vorhanden!)
    -------------------------------------------------------
    Gesamt: 641.18 €

    So weit, so gut.
    Doch in meinem neuen Bewilligungsbescheid heißt es nun wörtlich:

    "Ihre Heizkosten sind für eine Person unangemessen hoch, so dass sie nur für maximal 6 Monate in der derzeitigen Höhe anerkannt werden. Besondere Gründe für eine längerfristige Anerkennung der bisherigen Heizkosten sind nicht erkennbar.
    In der Weitergewährung der Leistungen nach dem SGB II ab 01.09.2015 (?) werden nur noch Heizkosten in Höhe von 54,14 € (Stromheizung) in der Bedarfsgemeinschaft anerkannt. Nachforderungen aus Heizkostenabrechnungen können ab diesen Zeitpunkt für diese Wohnung nur noch bis zum Grenzwert des als zu hoch geltenden Verbrauches des zum Abrechnungszeitpunkt aktuellen Heizkostenspiegels übernommen werden."

    In meinen neuen Berechnungen der Leistungen für April 2015 bis August 2015 sieht es nun wie folgt aus:

    Regelbedarf: 399.00 €
    Miete (warm) 160.00 - €
    Warmwasser (Durchlauferhitzer): 9.18 €
    Heizkosten (Nachtspeicher): 0,00 €
    ------------------------------------------------------
    Gesamt: 568,18 €

    Nach telefonischer Rückfrage bei der Sachbearbeiterin sagte man mir ich brauche im 12. Monat gar keine Heizkosten bezahlen und daß gar keine Heizkosten im neuen Bewilligungsbescheid aufgeführt sind sei "normal"(?).

    Meine Frage:
    Ist es rechtmäßig meine Heizkosten zu kürzen und warum erhalte ich in der neuen Berechnung überhaupt keine Heizkosten mehr bewilligt? Nicht einmal die erwähnten 54,14 €. Mein Dauerauftrag läuft aber weiter, somit fehlen mir von meinem Regelbedarf 73,00 €.

    Weiß hier jemand Bescheid und kann mir weiterhelfen?


    MfG

    Jürgen Hofmann

  • Hallo,

    sehr pauschal gesagt sind Heizkosten von 1 € je qm angemessen. Von daher könnten Deine Kosten tatsächlich zu hoch sein. Konkret könnte man das u.U. erst dann sagen, wenn man Deinen konkreten Wohnort kennen würde, da jde Kommune/Landkreis die entsprechenden Bedingungen für sich festlegt.

    Was den aktuellen Bescheid betrifft: hier könnte es an der Heizperiode liegen, die i.d.R. im April endet und erst wieder im Oktober beginnt. In dieser Zeit fallen im Normalfall keine Heizkosten an (Mieter mit Fernwärme werden z.B. dann auch nicht beheizt), weswegen auch nicht die dann ja nicht vorhandenen Kosten gezahlt werden.

    Das Argument mit dem Dauerauftrag sticht nicht: wenn Du nicht heizt, zahlst Du auch keine Kosten für die nicht beanspruchte Heizung. Wenn Du aber außerhalb der Heizperiode aus welchen Gründen auch immer heizt, ist das Deine persönliche Sache.

    Gruß!

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