hallo....
ich hab da mal ne frage......
eine frau 60 jahre bekommt alg2 .... sohn ist mit 17 jahren schwer erkrankt , pflegestufe 3..... die mutter hatte dann eine sterbeversicherung für ihn abgeschlossen damit die beerdigung abgesichert ist.... mit 30 jahre ist der sohn verstorben...... versicherung zahlt an die mutter ca 5200 euro aus ( was sie monatlich selbst eingezahlt hat von ihrem geld was sie zum leben hatte ) beerdigung und grabstein zusammen ca 3000 euro.....
meine frage : darf die koba die restlichen ca 2200 euro als einkommen anrechnen und was ist mit ihren freibetrag???? zählt es denn garnicht das sie monatlich die versicherung selbst bezahlt hat?????
sie soll jetzt von ca 49 euro alg2 und 250 witwengeld ihren lebensunterhalt bestreiten!!!!!! ist das rechtens?????
es wäre sehr schön wenn einer mir helfen könnte da ich in 2 tagen einen termin bei der koba habe um widersruch einzulegen.....