Hallo,
ich bekomme "Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SBG XII.
Man konnte eine Überprübung der Heizosten beantragen, für das Jahr 2013 und 2014.
Was gehört den nun zum Regelsatz, was zu den Nebenkosten und was zu den Heizkosten (Mietwohnung) ?
- Miete
- Gebäudeversicherung
- Brandkasse
- Allgemein Strom Hausflur
- Strom
- Trinkwasser Legionellenprüfung
- Heizungswartung
- Stornsteinfeger
- Grundsteuer
- Müll
- Bio
- Hauswart
- Wasser-Gundgebühr
- Grundkosten Heizung
- Verbrauch Heizung
- Grundkosten Warmwasser
- Verbrauch Warmwasser
- Kaltwasser
- Kanalgebühren
- Strom Heizungsanlage
Hat sich das in den letzten Jahren geändert ?
Irgendwie komme ich mit den Berechnungen vom Amt nicht überein.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Vielen vielen lieben Dank
Bianka