Übergang Studium zwischen Bachelor und Master - Anspruch?

  • Guten Tag,

    ich habe 09/2014 mein Studium mit dem B.Sc. abgeschlossen und direkt im Anschluss ein anderes einjähriges Vollzeitstudium an einer Privatschule begonnen, welches ich von meinem Ersparten bezahlt habe.
    Diese Ausbildung endet jetzt 07/2015. Ab 10/2015 beginne ich ein Master-Studium. Nun möchte ich gerne wissen, ob es möglich ist für den Zeitraum 07-10/2015 ALG II-Leistungen zu beantragen und wie es um die Vermittelbarkeit bestellt ist.
    Von einem Bekannten habe ich gehört, dass es für solche "Übergangsfälle" die Möglichkeit gäbe, dass bei sicherem Studienbeginn (Immatrikulationsbescheinigung) von einer Vermittlung in der Zeit abgesehen werden könnte.

    Vielleicht noch ergänzend: Im genannten Zeitraum werde ich in einer WG ein kleines Zimmer beziehen und dann mit Studienbeginn zum 10/2015 eine eigene kleine Wohnung. Ich bin 28 Jahre alt und bezog für den B.Sc. elternunabhängiges BAföG, gleiches wird mit dem Beginn des M.Sc. geschehen.

    Ich freue mich, wenn hier jemand Licht ins Dunkel bringen kann.

    Freundliche Grüße
    Caspar

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