Hallo, ich stelle meine Frage einmal hier ein, auch wenn sie evtl. nicht ganz in diese Rubrik passt....
Die Sache ist enorm kompliziert:
Meine Freundin ist seit ca. 2 Jahren geschieden und bezog in diesem Zeitraum ALGII.
Nun wurde im Rahmen des Verkaufs des ehemals gemeinsamen Hauses ein anteiliger Erlös von knapp 20T Euro
auf das Konto meiner Freundin überwiesen; diesen Betrag hob sie ab und zahlte damit einem Bekannten einen Kredit
zurück (inkl. Zinsen in knapp dieser Höhe) , den er ihr zu Beginn 2012 privat gewährt hatte.
Leider hatte sie dies dem Jobcenter nicht mitgeteilt, jedoch erhielt das JC davon Kenntnis und hob die Leistungen per Bescheid am Tage der Überweisung des Erlöses auf. D.h. sie hat zuletzt für den Monat März 2015 Leistungen bezogen.
Da das JC auf den ihren Widerspruch zu diesem Bescheid auch nach zwei Wochen nicht reagiert hatte, wurde einstweiliger Rechtsschutz beim zust. SG beantragt; hier wurde zum Einen nach dem Zustandekommen des Kredites und nach dessen Verwendung gefragt; leider fiel der geliehene Betrag einem Betrug zum Opfer (meine Freundin war seinerzeit auf einen Mann hereingefallen, der Vertrauen und Gefühle bei ihr geweckt hat und letztendlich nur Geld für diverse vorgegebene Notfälle von ihr haben wollte ("Nigeria Connection"). Weil sämtliche rationalen Gedanken ausgeschaltet waren und meine Freundin der Meinung war, er würde sie lieben, hat sie trotz ihrer Mittellosigkeit von dem genannten Bekannten Geld geliehen, um diesen Mann (Betrüger) nicht zu verlieren und ihm zu helfen.
Den Kredit bekam sie, weil mittelfristig der Verkauf des ehemals durch sie und ihren Ex-Mann gemeinsam genutzten Hauses zu erwarten war. Da die Zahlungen an den Betrüger stets per Western Union erfolgten und meine Freundin nach Bekanntwerden des Betruges aus großer Scham niemanden davon erzählt hatte und alle Unterlagen vernichtet hatte, konnten dem SG jedoch keinerlei Belege ausser den Kopien der Kreditunterlagen (so wie sie von ihrem Bekannten damals erstellt worden waren) vorgelegt werden.
Nun sind knapp 4 Wochen vergangen und heute traf die Ablehnung vom SG ein; die Darlegungen seien nicht schlüssig und nicht plausibel und meine Freundin hätte gewusst, dass sie eine solche Einnahme nicht zur Schuldentilgung, sondern für den Lebensunterhalt zu verwenden hat.
Es ergibt sich natürlich auch die Frage, wovon meine Freundin nun überhaupt lebt: Ihr Bekannter hilft ihr nun erneut und kommt derzeit für Miete und die Kosten für eine bescheidene Lebenshaltung auf; die Hoffnung, dass in dies in Bälde durch eine positive Entscheidung des Sozialgerichts zugunsten meiner Freundin erledigt sein würde, hat sich nun leider in Luft aufgelöst. Und ihr Bekannter hat jetzt natürlich auch kein Interesse daran, sie unbegrenzt zu unterstützen und hat ihr nahegelegt, baldmöglichst eine Lösung mit dem JC zu finden.
Wir haben nun überlegt, inwieweit es Sinn macht, gegen den Beschluss des SG beim Landessozialgericht Beschwerde zu führen; aber langsam komme ich zu dem Schluss, dass es klüger ist, dies nicht zu tun. Denn an der Beweislage und den fehlenden Unterlagen, die evtl. zu einer anderen Entscheidung führen könnten, ändert sich leider nichts - es ist schlichtweg nichts vorhanden. Es wurde vom JC und vom SG auch bemerkt, dass zwischen dem Datum des zugrundeliegenden Kreditvertrages (dort wird auch der Erhalt des Geldes in bar bestätigt) und dem tatsächlichen Erhalt ca. 2 Wochen später (so durch meine Freundin bei der Schilderung des Werdeganges dargelegt) eine Diskrepanz liegt - wobei bei einem Kreditvertrag von privat sicherlich nicht Haarspalterei begonnen werden kann.
Jedenfalls wurde ihr auch angelastet, dass sie bei Beantragung der ALGII-Leistungen keine Angaben zu Vermögen ( = Anteil am Haus) gemacht hatte.
Daher denke ich, dass es keinen Sinn macht und eher noch mehr Schaden anrichten kann, sich jetzt an das Landessozialgericht zu wenden.....
Ich habe gelesen, dass man nach sechs Monaten wieder Leistungen nach ALGII beantragen kann und bin der Meinung, dass meine Freundin dies dann auch tun sollte; Bedenken habe ich nur, weil dem Jobcenter der aktuelle Fall ja bekannt ist und sie bei erneuter Antragstellung wieder mit ihren Zweifeln kommen und davon ausgehen, dass der Verkaufserlös fiktiv noch immer zur Verfügung steht und meine Freundin eben davon erst mal leben soll. Wie kann sie dann glaubhaft machen, dass sie das Geld eben nicht mehr hat und zur Schuldentilgung verwendet hat (Beleg für die Rückzahlung liegt vor)?
Es kann doch nicht sein, dass ein Mensch, der aus einer moralischen Verpflichtung heraus einen Kredit zurückgezahlt hat (auch wenn das aus Sicht des Jobcenters bzw. des SG falsch ist), nun letztendlich auf der Straße leben müsste (sofern ihm nicht erneut mit leihweise gegebenem Geld geholfen wird).
Nun zu sagen, dass dieser Mensch nun eben selber sehen muss wie er überlebt, kann doch nicht im Sinne des Rechtsstaates sein...
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand hierzu eine kurze Antwort geben könnte, damit wir wissen, bzw. welche Schritte für meine Freundin nun die Richtigen sind....
Vielen herzlichen Dank !!!