Wird KDU-Anteil bei aus der BG herausfallenden Kindern reduziert

  • Hi

    ich habe eine knifflige Frage zum Hart-IV-Rechner auf dieser Seite.

    Gegeben ist eine alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern.

    Füe alle 3 Kinder erhält sie Kindergeld + Unterhalt in einer Höhe, so daß die Kinder aus der Bedarfsgemeinschaft herausfallen.

    Die Mutter wohnt dementsprechend in einer 85m² großen Wohnung mit 600 EUR Warmmiete.

    Der Rechner ermittelt nun völlig korrekt die Ermittlung des Hartz-IV-Satzes OHNE die Kinder, jedoch mit voller Berücksichtigung der Wohnkosten.

    Entspricht dies der tatsächlichen Vorgehensweise? Oder wird in der Praxis der KDU-Anteil der Mutter reduziert (zum Beispiel auf den ortsüblichen Satz einer Singlewohnung), da ja die Kinder ihren KDU-Anteil aus eigenem "Einkommen" bestreiten können?

    Vielen Dank!

    Pik10

  • Hi

    vielen Dank!

    Es wären im konkreten Fall also 600 / 4 = 150 EUR KDU für die Mutter.

    Wie sieht es eigentlich mit dem Alleinerziehendenzuschlag aus, wenn die Kinder gar nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft sind? Wird dieser trotzdem gezahlt?

    Pik10

  • wevell:

    vielen Dank nochmals!

    Das wäre gleich nochmal eine Anregung für ein Update des Rechners:

    Sinngemäß in etwa so:

    ANZAHL=0
    FOR i=1 TO ANZAHL_DER_KINDER
    WENN Einkommen+Kindergeld(KIND i) > Bedarf(Kind i) DANN
    ANZAHL=ANZAHL+1
    NEXT

    KDU=KDU x (GESAMTPERSONENANZAHL - ANZAHL) / GESAMTPERSONENANZAHL

    Gruß

    Pik10

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