ALG Antrag und Steuerrückzahlung

  • Hallo Ihr Lieben,

    der Sachverhalt ist speziell aber schnell erklärt. Im Internet ist dazu keine Antwort zu finden.

    ALG I Bezug ab 01.09.2014 // Im März 2015 erhaltene Steuerrückzahlung // Deshalb Antrag auf aufstockendes ALG II erst ab 01.04.2015 gestellt, damit Steuerrückzahlung nicht als Einkommen angerechnet werden kann.

    Der Bescheid der ARGE sagt aber ALG II ab 01.09.2014 rückwirkend bis 02/2015 wegen SGB X § 28. (Kinderzuschlag wurde abgelehnt)

    Ab 03/2015 kein ALG II wegen Anrechnung Steuerrückzahlung.

    Ich habe widersprochen und auf den Bezug von ALG II von 09/2014 bis 02/2015 verzichtet, denn ich will ALG II ab 04/2015, weil ich dadurch finanziell besser komme.

    Darf die ARGE ohne einen Antrag von mir zu Ihren Gunsten rechnen, muß Sie meinen Widerspruch mit Verzicht akzeptieren und mir Leistungen ab 04/2015 bewilligen???

    Witzig ist auch, mein Antrag vom / ab 01.04.2015 wurde auf den 30.03. zurückdatiert, damit die ARGE in den Vorteil der Steuerrückzahlung kommt. ABER nicht mit mir!!!

    Hat Jemand auch schon einmal soetwas erlebt? Hat Jemand Erfahrung damit?

  • Hallo,

    Zitat

    Der Bescheid der ARGE sagt aber ALG II ab 01.09.2014 rückwirkend bis 02/2015 wegen SGB X § 28

    Vollkommen richtig, weil offensichtlich da der Antrag auf KiZu gestellt und abgelehnt wurde.

    Zitat

    Darf die ARGE ohne einen Antrag von mir zu Ihren Gunsten rechnen, muß Sie meinen Widerspruch mit Verzicht akzeptieren und mir Leistungen ab 04/2015 bewilligen???

    Du hast nicht auf die Leistungen verzichtet - dann hättest Du den Antrag auf KiZu zurückziehen müssen. Was Du nicht getan hast.

    Zitat

    damit die ARGE in den Vorteil der Steuerrückzahlung kommt. ABER nicht mit mir!!!

    Aja. Blöd nur, daß nicht das Jobcenter, dafür aber der Steuerzahler (also ich) diesen von Dir so genannten Vorteil hat.

    Gruß!

  • Hey, so einfach ist das aber nicht. Ich habe für diese Steuerrückzahlung hart gearbeitet, das ist schon mein Geld und nicht "Deins". Nur mal so nebenbei.

    Ich verzichte aber auf die Leistungen aus ALG II für den Zeitraum ab 01.092014. Das kann man und das habe ich der ARGE auch schriftlich erklärt. Ich denke schon, daß die Bescheide geändert werden müssen.

  • Aber mal ganz sachlich, der Paragraph wurde ja nicht gemacht um Leute in die Pfanne zu hauen, sondern um Leute zu unterstützen. Hätte ich ALG II Leistungen haben wollen (ab 01.09.2014) hätte ich diese auch beantragt und wäre nicht erst im April 2015 darauf gekommen.

    Logisch, oder? Ich habe auch noch niemals gehört, daß man gezwungen werden kann ALG II anzunehmen. Und ich wette, gäbe es die Steuerrückzahlung nicht, hätte kein Amt rückwärts gerechnet. Ich kenne genug Leute, die wollten aus den unterschiedlichsten Gründen eine Rückrechnung, manchnal auch nur auf dem Papier ohne Geldforderung. Bei Keinem führte ein Weg rein. Komisch.

  • Hallo,

    Zitat

    so einfach ist das aber nicht.

    Doch, ist es. Du magst zwar Steuern gezahlt haben - hast aber zum Zeitpunkt Deines Antrages auf staatliche Hilfe gehofft. Und findest es nun ungerecht, daß der Steuerzahler nicht für Deinen Lebensunterhalt aufkommen will und kann, weil Du der Meinung bist, daß Deine achso hart erarbeitete Steuerrückzahlung nicht verrechnet werden dürfe. Wobei Du nun wieder "vergißt", daß Dein Antrag auf ALG II im Monat mindestens 1.000 € im Monat kostet - welche Ungerechtigkeit ist das denn bloß...

    Zitat

    ch verzichte aber auf die Leistungen aus ALG II für den Zeitraum ab 01.092014. Das kann man und das habe ich der ARGE auch schriftlich erklärt. Ich denke schon, daß die Bescheide geändert werden müssen.

    Schön. Warum fragst Du dann hier, wenn Du es weißt? Im übrigen - Dein Wissen in allen Ehren. Das muß sich aber nicht unbedingt mit der rechtlichen Lage decken - aber das habe ich ja schon erklärt.

    Zitat

    Aber mal ganz sachlich, der Paragraph wurde ja nicht gemacht um Leute in die Pfanne zu hauen, sondern um Leute zu unterstützen. Hätte ich ALG II Leistungen haben wollen (ab 01.09.2014) hätte ich diese auch beantragt und wäre nicht erst im April 2015 darauf gekommen.

    Ganz sachlich: Du hast irgendwann im September einen Antrag auf den KiZu gestellt, der Leuten gewährt wird, die ausschließlich durch die eigenen Kinder nicht mehr ihren Lebensunterhalt decken können. Damit hast Du mit dem Antrag angegeben, daß Du eben dieses Problem hast - den Lebensunterhalt nicht mehr absichern zu können.

    Zitat

    der Paragraph wurde ja nicht gemacht um Leute in die Pfanne zu hauen, sondern um Leute zu unterstützen.

    Genau. Und genau deswegen steht Dir ALG II ab September zu, weil die Voraussetzungen für den KiZu nicht erfüllt wurden. Das nenne ich nicht "in die Pfanne hauen", sondern eher soziale Fürsorge. Die Dir anscheinend nicht gefällt. Lieber nimmst Du die Steuerrückzahlung, weil

    Zitat

    ich dadurch finanziell besser komme.

    und willst anschließend von mir als Steuerzahler leben. Guter Plan <langweilig>

    Zitat

    Logisch, oder? Ich habe auch noch niemals gehört, daß man gezwungen werden kann ALG II anzunehmen. Und ich wette, gäbe es die Steuerrückzahlung nicht, hätte kein Amt rückwärts gerechnet.

    Nicht logisch., Du hast einen Antrag auf eine finanzielle Grundsicherung gestellt, den Du nie zurück gezogen hast. Der Antrag auf den Kizu wurde abgelehnt und Du hast einen Antrag auf ALG II gestellt. Somit bestand und bestehen die finanzielle Probleme weiterhin. Du bekommst einen Steuerbescheid - und nun plötzlich wehrst Du Dich gegen Deine eigenen Anträge und verlangst, daß man Deine Anträge negiert. Nun ja. Nicht logisch.

    Zitat

    Ich kenne genug Leute, die wollten aus den unterschiedlichsten Gründen eine Rückrechnung, manchnal auch nur auf dem Papier ohne Geldforderung. Bei Keinem führte ein Weg rein. Komisch.

    Ja, komisch. Deine Ansicht ist es auf jeden Fall.

    Denke mal eine Sekunde über Deine Argumentation nach :(

    Gruß!

  • Laß mal, es bringt leider nix. Ich rede von "Birnen" und Du von "Äpfeln". Ich hatte eigentlich gehofft, in diesem Forum Hilfe zu bekommen bzw. Erfahrungen mit anderen "Leidensgenossen" austauschen zu können.

    Deine Kommentare beruhen leider nur auf "contra Hartz IV". Wirkliches Faktenwissen kann ich beim besten Willen nicht rauslesen.

    Schade, aber für Alle, die der Fall interessiert, werde ich natürlich berichten, wie die Widersprüche ausgegangen sind.

    Dir noch einen schönen Abend und trotzdem danke.

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