Hallo Ihr Lieben,
der Sachverhalt ist speziell aber schnell erklärt. Im Internet ist dazu keine Antwort zu finden.
ALG I Bezug ab 01.09.2014 // Im März 2015 erhaltene Steuerrückzahlung // Deshalb Antrag auf aufstockendes ALG II erst ab 01.04.2015 gestellt, damit Steuerrückzahlung nicht als Einkommen angerechnet werden kann.
Der Bescheid der ARGE sagt aber ALG II ab 01.09.2014 rückwirkend bis 02/2015 wegen SGB X § 28. (Kinderzuschlag wurde abgelehnt)
Ab 03/2015 kein ALG II wegen Anrechnung Steuerrückzahlung.
Ich habe widersprochen und auf den Bezug von ALG II von 09/2014 bis 02/2015 verzichtet, denn ich will ALG II ab 04/2015, weil ich dadurch finanziell besser komme.
Darf die ARGE ohne einen Antrag von mir zu Ihren Gunsten rechnen, muß Sie meinen Widerspruch mit Verzicht akzeptieren und mir Leistungen ab 04/2015 bewilligen???
Witzig ist auch, mein Antrag vom / ab 01.04.2015 wurde auf den 30.03. zurückdatiert, damit die ARGE in den Vorteil der Steuerrückzahlung kommt. ABER nicht mit mir!!!
Hat Jemand auch schon einmal soetwas erlebt? Hat Jemand Erfahrung damit?