Hartz 4 - Anrechnung richtig?

  • Hallo erstmal. Bin heut auf dieses Forum gestoßen und versuche nun hier mal mein Glück, vielleicht etwas mehr Licht ins Dunkel meiner Hartz 4- Karriere zu bringen.
    Erst mal kurz zu meiner Situation. Ich bin 50 Jahre alt, seit Mai 2010 krank geschrieben. In dieser Zeit 2x ausgesteuert, insgesamt vier Reha`s. Seit 09/2014 nun Hartz 4. Rentenantrag gestellt im Februar 2011, natürlich abgelehnt. Seit November 2011 Klage vor Sozialgericht, jetzt Ende Juni der mittlerweile vierte Gutachtertermin, also noch keine Entscheidung bezüglich einer Erwerbsminderungsrente.
    Nun meine eigentliche Frage. Ich bin verheiratet, meine Frau geht Vollzeit arbeiten, 1100€ Netto. Ich habe einen 21-jährigen Sohn, welcher noch im Haushalt lebt und seit Oktober 2014 studiert und Bafög bezieht. Er zählt nun nicht zur Bedarfsgemeinschaft, aber zu einer sogenannten Haushaltsgemeinschaft. Ist es rechtens, dass mir sein Mietanteil von meinen Unterkunftskosten abgezogen wird? Sowie auch, bis auf 20% sein gesamtes Bafög abgezogen wird, obwohl ihm ja kein Hartz 4 zusteht und damit auch keine Grundsicherung angerechnet wird. Jetzt müsste ich ja hingehen und von meinem Sohn bis auf die 20% Freibetrag sein Bafög verlangen, obwohl dies ja eigentlich dafür gedacht ist, dass er sein Studium halbwegs über die Runden bringt. Ist es rechtens, dass dies mir alles von meinem Hartz 4 abgezogen wird?
    Und werden die Fahrtkosten meiner Frau zur Arbeit wirklich nicht in voller Höhe angerechnet, sondern nur bis zu der Höhe, welches eine Monatskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel kosten würde? Die öffentlichen kämen hierbei auch nicht in Frage, weil die Arbeitszeiten meiner Frau immer etwas variieren und der Arbeitsort auch so gelegen ist, dass sie mit mindestens drei verschiedenen Bahnen bzw. Bussen fahren müsste und sich der zeitliche Aufwand für den Weg zur Arbeit dadurch massiv erhöhen würde. Auch ist dies, bei teilweise über 12 Stunden Arbeitszeit kaum zumutbar.

    So...viel geschrieben. Ich hoffe, mein Anliegen kommt wenigstens ein bißchen verständlich rüber.

    Im Vorfeld schon mal vielen Dank für die (eventuelle) Hilfe.

    Gruß qasimodo

  • Hallo,

    die Miete wird nur kopfteilig vom JC übernommen, also zwei Drittel.

    Wenn die Benutzung des ÖPNV nicht zumutbar ist, sind die Fahrkosten mit dem PKW zu berücksichtigen.

    Bezüglich der Bafög-Anrechnung müsste man den Bescheid sehen. Wende dich bitte an eine örtliche Erwerbsloseninitiative.

    wevell

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!