Was ist Einkommen???

  • Hallo zusammen!

    Muss zum ersten Mal von ALG II leben und habe vor kurzem meinen Bescheid bekommen. Zu meiner Verwunderung sind mir 100,- Euro bzw. (abzüglich 30,- Versicherungspauschale) 70,- Euro als Einkommen angerechnet worden und ich weiss nicht so genau warum. Meine Vermutung ist mein Auto, was ich vor ca. 2 Jahren angeschafft habe und monatlich mit 100,- Euro finanziere und an die Bank abbezahle.

    Da ich aus gesundheitlichen Gründen schon lange ohne Job bin hat meine Mutter mir seitdem die 100,- Euro für das Auto (steht auch so auf dem Kontoauszug) überwiesen. Also eigentlich eine 1zu1-Rechnung...die 100 Euro von meiner Mutter gehen mit 100,17 direkt wieder an die Bank. Zudem bin ich alleinstehend und habe keinerlei weitere Einkünfte.

    Darf die ARGE mir das also so als Einkommen berechnen??? Und welches Vokabular darf man bei der ARGE benutzen, dass einem kein STrick daraus gedreht wird? Ist es eine Schenkung? Darf ich sagen, dass das alles von meinem Erbe abgezogen wird und mir keinerlei Vorteil einbringt???

    Bin dankbar für Antworten...

  • Hallo,

    Zitat

    Also eigentlich eine 1zu1-Rechnung...die 100 Euro von meiner Mutter gehen mit 100,17 direkt wieder an die Bank

    Dennoch handelt es sich um Unterhalt - selbst wenn Deine Mutter das Geld auch direkt an die Bank überweisen wird. Und Unterhalt ist Einkommen.

    Zitat

    Ist es eine Schenkung?

    Nein. Eine Schenkung muß ja schließlich nicht vom Beschenkten abgezahlt werden...

    Zitat

    Darf ich sagen, dass das alles von meinem Erbe abgezogen wird und mir keinerlei Vorteil einbringt???

    Keinerlei Vorteile? Der Vorteil ist ein Auto. Abgesehen trifft hier das gleiche Argument wie bei der Schenkung zu - keine Chance.
    Gruß!

  • Ich hatte ja schließlich ein Leben vor hartz4.....soll ich deswegen das Auto veräußern, was die Chancen auf einen Job wieder verringern, aber im Umkehrschluss mehr Vermögen einbringt als ich in meinem Alter haben darf und somit der Anspruch auf Hartz4 wieder vorüber gehend erlischt? DaS macht doch alles keinen Sinn!? Da wunder ich mich wieder über die, die mit nem dicken BMW oder Benz beim Amt vorfahren und keinerlei Nachteil dadurch haben...

  • Hallo,

    mal abgesehen, daß der angebliche "dicke" Benz nicht unbedingt einem Beziher von ALG-II (sondern z.B. dessen Anwalt) gehören muß, verlangt niemand den Verkauf des Autos.

    Gruß!

  • Hallo Coco,

    das Geld von deiner Mutter musst du nur als zinsloses Darlehen beim Amt angeben. Dazu benötigst du noch eine schriftliche Bestätigung deiner Mutter, dass du das Geld nicht geschenkt bekommst, sondern nur als zinslosen Kredit, den du auch wieder zurückzahlen musst.
    Außerdem solltest du die Zahlung direkt von deiner Mutter überweisen lassen. (Aus dem Auge aus dem Sinn) Um zu zeigen, dass du auch gewillt bist, dass Geld wirklich zurück zu zahlen, richtest du einen Dauerauftrag mit einer Überweisung von sagen wir 20€ für deine Mutter ein.
    Der von deiner Mutter gezahlte Kredit wird beim Amt auch als Schulden mit angegeben. Dass heißt du gibst die Gesamtsumme der Schulden an die Bank und die Schulden bei deiner Mutter beim Amt an. Der Betrag bei der Bank wird von Jahr zu Jahr weniger. Aber gleichzeitig wird der Kredit bei deiner Mutter immer mehr, bis der Kredit bei der Bank abbezahlt ist. Ab dann werden die Schulden auch bei deiner Mutter voll beglichen. (Wenn dir deine Mutter mal außer der Reihe etwas Geld zusteckt, muss das Amt das ja nicht unbedingt erfahren.)
    Aber so hast du keine positiven Einnahmen mehr auf deinem Konto verbucht. Denn alle positiven Eingänge werden vom Amt erst einmal als Einnahmen gewertet. Und dann bist du in der Beweispflicht und musst immer alles dem Amt erklären was nervenaufreibend und zeitaufwendig (aber machbar) ist.
    mfg
    Jo

  • Hallo,

    und was soll das bringen, nachdem dem Amt bereist bekannt ist, daß es sich um normale Unterhaltszahlungen handelt? Willst Du den TE in ernsthafte Schwierigkeiten bringen mit dem ganz offensichtlichen Betrugsversuch?

    Gruß!

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