Abgelehnter ALG2 Antrag, aufgrund fehlender Belege zum ausgegebenen Vermögen

  • Hallo,

    Mein Antrag auf Alg2 wurde abgelehnt. Ich habe einen Vermögensfreibetrag aufgrund meines Alters von 3900 euro. Ich besitze ein Bausparvertrag mit 3300 Euro.

    2 Montage vor meinem Antrag auf ALG2 habe ich mein Sparbuch aufgelöst (2500€) und für Urlaub, Haushaltsgeräte und Schmuck ausgegeben (ohne Belege zu sammeln). Jetzt möchte das Jobcenter belege für das Verbleiben der 2500€ haben (die ich damals nicht gesammelt habe) und zählt diese 2500€ (die ich längst ausgegeben habe) auf das Vermögen des Bausparvertrages (3300€) und behauptet damit, ich sei über der Grenze.

    Bringt ein Anwalt da was? Aufgrund der Arbeitslogkeit (seit Mai) steht mir ja auch Prozesskostenhilfe zu...
    Und falls ja, such ich mir dafür irgendeinen anwalt?! dieser Imanuel Schulz aus Berlin scheint ja recht berühmt zu sein....

    Danke vorab!

  • Hallo,

    hört sich nicht sehr plausibel an und eher nach dem Versuch, in einen ALG-II-Bezug zu kommen. Insofern sehe ich eher schlechte Karten für Dich - zumal man gerade für Haushaltsgeräte und Schmuck nach menschlichem Ermessen die Belege aufbewahrt und sei es nur aus Garantiegründen. Solltest Du dann auch noch zum Zeitpunkt des Kaufes bereits gewußt haben, daß Du kurze Zeit später ALG II beantragen wirst, sieht es noch schlechter aus. Insofern sehe ich nicht unbedingt, was ein Anwalt da machen sollte, zumal es angesichts Deiner Schilderung wahrlich nicht automatisch zu einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommen würde.

    Gruß!

  • Hallo?

    Ich wusste im März doch garnicht, dass ich ab Mai in der Arbeitslosigkeit rutsche!!
    Mir wurde von einer Firma die Übernahme garantiert und erst im April kurzfristig abgesagt.
    Ich konnte doch vorher mit meinem Geld machen, was ich will?

    Gibt es jemanden, der hier die entsprechende Rechtsgrundlage kennt und nicht nur nach "gutdünken" argumentiert?

  • Hallo,

    Zitat

    Gibt es jemanden, der hier die entsprechende Rechtsgrundlage kennt und nicht nur nach "gutdünken" argumentiert?

    Ich argumentiere hier nicht nach "gutdünken". Meine Antwort basiert schon durchaus auf der geltenden gesetzlichen Grundlage. Von daher unterstelle mir hier nicht irgendwas wie ein Kleinkind.

    Zitat

    Ich wusste im März doch garnicht, dass ich ab Mai in der Arbeitslosigkeit rutsche!!
    Mir wurde von einer Firma die Übernahme garantiert und erst im April kurzfristig abgesagt.

    Das wäre dann vom Gericht zu überprüfen. Allerdings widersprechen sich Deine Angaben "garantiert" und "abgesagt" schon etwas.

    Mal abgesehen davon - aus meiner ersten Antwort war ersichtlich, daß das diese Frage eher unbedeutend ist. Viel schwerer wiegt der Fakt, daß Du nach Deinen Angaben immerhin 2.500 € ausgegeben hast, ohne auch nur einen Beleg darüber zu haben. Worauf Du in Deiner Antwort wiederum überhaupt nicht eingehst und stattdessen mich nun angehst.

    Gruß!

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