Kündigung wegen eigenbedarf-zwischenmiete-wg zimmer o. Genehmigung

  • Hilfe ich habe mir wohl den größten Mist eingebrockt!

    Alsoo:
    Im Januar 2015 habe ich meinen Erstantrag im JC gestellt. Das Ganze hat 2,5 Monate gedauert. Problem war damals schon, dass ich mich, um so mehr Zeit verstrich, nicht getraut habe dem Amt von der Kündigung wegen Eigenbedarfs zu erzählen. Ich dachte dass das alles dann noch länger dauert und/ oder mir keine Hilfen zustehen würde. Wollte es auf eigene Faust regeln und erstmal den Bescheid abwarten.
    Kurz vor Schluss habe ich dann eine viiiiiel zu teure Zwischenmiete zugesagt. Ich hatte zu der Zeit noch kein Bescheid, keine Sicherheiten oder sonst was. Kurz danach kam der Bescheid: super!
    Jetzt habe ich in der Zwischenmiete für 650€ gelebt---ohne dem JC irgendwas zu sagen.... Problem vertieft sich gerade

    Zwischenmiete endet in den nächsten Tagen und ich habe nun ein WG Zimmer zugesagt bekommen und unterschrieben. Freude - ich lande nicht auf der Straße.

    Aber wie komme ich jetzt aus diesem ganzen Schlamassel raus? Ich habe mich einfach nicht getraut und habe riesen Respekt vor den Menschen im JC. Ich habe Angst, dass jetzt rauskommt dass ich gar nicht mehr in der alten Wohnung wohne oder das sie mir alles streichen?

    Kann ich noch etwas retten?

  • Hallo,

    es wird nicht alles gestrichen. Allerdings dürfte der Mietanteil von Dir zurück gefordert werden.

    Ansonsten solltest Du sofort den Umzug melden - machst Du es nicht, könnte eine Sanktion die Folge sein.

    Gruß!

  • Ich kriege schon heulkrämpfe.. Kann ich mich noch "durchmogeln" bis 1.6? Und mich dann abmelden im alten JC// dann bürgeramt ?? // neues Jobcenter wieder anmelden?!

    Reicht im neuen JC auch nur der Mietvertrag oder muss ich schon offiziell angemeldet sein?

  • Hallo,

    Zitat

    Seit wann kann so etwas sanktioniert werden?

    Sorry - aber war die Frage jetzt wirklich ernst gemeint? Wenn ja - dann für Dich die Stichwörter mangelnde Erreichbarkeit (per Post), nicht gemeldete wesentliche Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten, nicht gemeldete Änderung des Aufenthaltsortes, unberechtigter Bezug von KdU für eine nicht mehr bewohnte Wohnung - das sind nur ein paar wenige Stichwörter...

    Gruß!

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