Hallo,
ich habe ein Bruttoeinkommen von 815 €, d.h. ich habe 650,14 € Netto raus.
nach der normalen Berechnung wäre mein Anspruch auf Aufstockung also bei 223,98 €.
(650,14 Netto-100 Grundfreibetrag -110,03 (20% von 550,14) =440,11 bereinigtes Einkommen, Differenz zum Bedarf von 664 = 223,89 )
Was ist, wenn meine "Werbekosten" den Grundfreibetrag tatsächlich übersteigen und 133 € ausmachen und ich es nachweisen kann?
Wenn man weniger tatsächliche "Werbekosten" hat, dann profitiert man ja von dem Grundbetrag, aber was ist, wenn man höhere Kosten hat?
Weitere Frage: Wenn ich für ein Kind unterhaltspflichtig bin (ist tituliert), kann dieser Betrag auch irgendwo/irgendwie vom bereits bereinigtem Einkommen abgezogen werden oder nicht?
Gruß Hexxe