Fragen zu Hartz IV und Leistungen

  • hallo,
    ich bin neu hier und stelle mich kurz vor damit mögliche Helfende wichtige Eckdaten wissen:

    Ich bin seit ca. 2 Wochen Krankengeld-Bezieher,habe eine medizinische REHA beantragt (wann Bewilligung erfolgt weiss ich nicht - in 4 Wochen ?) und habe Montag einen Antrag auf Hartz IV gestellt.Ergänzend füge ich an dass ich eine Behinderung 60% ohne Kennzeichen habe.

    Soweit ich das überschlägig sagen kann wird mein Geld nicht ausreichen um meine Kosten zu decken,im Jobcenter hat man mir gesagt,dass bei Bezug von übergangsgeld (REHA) kein Hartz IV Anspruch besteht.
    Ich würde gerne wissen ob das stimmt, und wie ich denn meine Kosten decken soll ?

    Sorry aber das Thema Geld steht leider im Moment ganz oben in meiner Agenda - leider :(

    Jemand hier der mir vielleicht mehr sagen kann ? Welche Möglichkeiten hat man denn,die ich noch nicht weiss ?

    Danke und Gruss
    Wolfgang

  • Hat ein Bezieher von Arbeitslosengeld II im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder sonstigen Leistungen zur Teilhabe einen Anspruch auf Übergangsgeld, ist eine Übergangsgeldberechnung grundsätzlich nicht erforderlich. Die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende erbringen die bisherigen Leistungen während der medizinischen Rehabilitation als Vorschuss auf das Übergangsgeld weiter (§ 25 SGB II). Die verauslagten Beträge sind ihnen vom Rentenversicherungsträger zu erstatten.

    Quelle: Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!