Ausbildung + BAB + HARZ 4

  • Hallo Liebe Community

    meine Situation.

    werde im Juni 25 Jahre

    Beginne ab September meine Ausbildung

    beantrage demnächst BAB

    nun zu meinem Problem

    aus eigener Erfahrung weis ich das ich bab bekommen werde. Laut bab Rechner auch.

    ich habe 2009 eine Ausbildung angefangen (nicht beendet) dort bekam ich ebenfalls bab

    aber nun zu meiner frage.

    da ich über 25 bin Bekomme ich kein Kindergeld mehr damals bekam ich das schon und zusätzlich bekam ich noch 60 Euro alg 2 und bei alg 2 wird Kindergeld ja abgezogen.

    nun würde ich gerne wissen wieso ich Trotz BAB noch Zusätzlich alg 2 bekam mich hat das damals ja nicht so interessiert ich habe mich halt gefreut und nicht weiter nachgefragt. mir wurde nur gesagt das es mir zustand.

    da ich ja jetzt kein Kindergeld mehr bekomme müsste ich ja rein theoretisch mindestens 200 Euro bekommen.


    ich bin im Moment einfach sehr unsicher da meine Ausbildungsstelle 50km entfernt ist (im Jahr sind das 15000 km) und im Monat sind das 2000 km

    nach einem günstigen Pkw suche ich gerade aber ich bin mir nicht sicher ob ich das finanziell schaffe damals war das kein Problem da die Ausbildungsstelle mit dem Bus zu erreichen war.


    aber nun muss ich 100km am tag rechnen da komm ich im Monat mindestens auf 250 Euro zusätzlich kommt noch die Versicherung und die steuern das sind ca 160 euro also allein fürs auto würde ich im Monat mindestens 410 Euro hinlegen

    wenn ich mal nur mein bab und Gehalt nehme komm ich auf 1030 Euro


    Einkommen

    ausbildung netto 660 (840 brutto)

    BAB Laut babrechner 483

    ergibt 1030 Euro

    miete 261 Euro

    auto 410 Euro

    261 + 410 = 671 €

    somit würde mir zum LEBEN 360 bleiben und da kommen natürlich noch monatliche ausgaben (Kleidung, inernet Arbeitsmaterialien usw)

    und was ist wenn am auto mal was kaputt geht davon wage ich nicht zu träumen.

    im Internet habe ich lang gesucht aber die ganzen Bestimmungen mit harz 4 + bab sind so verwirrend und nirgends gibt es ne klare Antwort.

    nun zu meiner frage

    Steht mir denn Zusätzlich noch harz 4 zu und wenn ja wie viel ?


    danke im Voraus

  • ausbildung netto 660 (840 brutto)

    Wie hoch wird deine Ausbildungsvergütung im 2. Ausbildungsjahr sein?
    Wieviel Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld wirst du voraussichtlich erhalten?

    BAB Laut babrechner 483

    Kann es sein, dass du das Nettoeinkommen in den BAB-Rechner eingegeben hast?

  • nein ich habe brutto enkommen angegeben.

    also laut bab rechner ich mach das gleich noch mal

    840 euro im ersten lehrjahr 12 monate

    890 euro im 2. lehrjahr 6 monate

    kein weihnachtsgeld und kein urlaubsgeld eltern beide harz 4

    ergibt dann


    "Sie haben einen monatlichen Gesamtbedarf von 1074 Euro, von dem 607 Euro anzurechnendes Einkommen abzuziehen ist.
    Ihnen steht monatlich eine Beihilfe von 467 Euro zu!"

  • Ich erhalte mit deinen Angaben folgendes Ergebnis:

    Zitat

    Sie haben einen monatlichen Gesamtbedarf von 920 Euro, von dem 663 Euro anzurechnendes Einkommen abzuziehen ist.
    Ihnen steht monatlich eine Beihilfe von 257 Euro zu!

    Die Differenz kommt vermutlich von den Familienheimfahrten. Aber dieses Geld steht dir so gesehen ohnhin nicht für den Lebensunterhalt zur Verfügung. Somit müsste deine Rechnung aus dem ersten Post eher so ausehen:

    Zitat

    ausbildung netto 668
    BAB Laut babrechner 257

    ergibt 925 Euro

    miete 261 Euro
    auto 410 Euro

    Zitat

    zusätzlich kommt noch die Versicherung und die steuern das sind ca 160 euro
    und was ist wenn am auto mal was kaputt geht davon wage ich nicht zu träumen.

    Überleg dir genau, ob dir ein eigenes Auto überhaupt leisten kannst.

  • Hatte beim ersten Mail irgendwo einen Eingabefehler:

    Zitat

    Sie haben einen monatlichen Gesamtbedarf von 992 Euro, von dem 663 Euro anzurechnendes Einkommen abzuziehen ist.
    Ihnen steht monatlich eine Beihilfe von 329 Euro zu!

    Zitat

    ausbildung netto 668
    BAB Laut babrechner 329

    ergibt 997 Euro

    miete 261 Euro
    auto 410 Euro

    Jetzt müsste es aber stimmen ;)

    Vom Jobcenter könntest du gem. § 27 SGB II noch max. 37 € (261-224 €) als Zuschuss zu den Unterkunftskosten erhalten.

  • du vergisst die miete. da gibts noch einen zuschlag
    und die tägliche wegstrecke von 100km

    Hab ich beides nicht vergessen.
    Wie erwähnt habe ich lediglich keine Angaben zu den Familienheimfahrten gemacht, da du die 82 € (1074-992 €) nur erhälst, wenn du tatsächlich zu deiner Familie fährst.

    Im Bewilligungsbescheid wird sich folgender Zusatz finden:

    Zitat

    Bei Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe wurden Aufwendungen für eine Heimfahrt monatlich berücksichtigt. Sie sind deshalb verpflichtet, der Agentur für Arbeit unverzüglich mitzuteilen, wenn weniger Heimfahrten durchgeführt werden.

    607 Euro anzurechnendes Einkommen

    Du hast die Frage "Ist ein tägliches Pendeln zwischen der Wohnung der Eltern und der Ausbildungsstätte unzumutbar?" mit "Ja" beantwortet.
    Ich habe hier "Nein" eingegeben, da du schon länger nicht mehr bei deinen Eltern lebst und die auswärtige Unterbingung somit nicht durch die Ausbildung notwendig wurde. Dadurch entfällt der Freibetrag auf den Einkommen i.H.v. 58 € (663-607 €).

    Wenn ich hier falsch liege, lasse ich mich gern korrigieren.

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