Selbstständig Aufstockung als Überbrückung bis zur Geschäftsschließung

  • Hallo, ich bin seit 3 Jahren Selbstständig mit einem kleinen Laden und löse diesen Ende Juli auf. Ich habe mich bis jetzt selbst gerade so finanziert, aber meine Umsätze gehen zurück, da ich keine neuen Waren einkaufe. Ich habe keine Rücklagen bilden könne, was auch ein Grund für die Auflösung ist.
    Kann ich als Überbrückung Aufstocken? Beantrage ich das wie Hartz4? Mir war bis jetzt nicht bewusst, dass man als Selbstständiger irgendwelche Ansprüche haben kann. Ich suche schon einen Job, aber da ich noch nicht 100% frei bin, hat es bis jetzt nicht geklappt.

    Für alle Antworten bedanke ich mich schon einmal.

  • Hallo, falls du noch keine Antwort gefunden hast hier meine Gedanken dazu.

    Als Selbständiger kann man aufstocken - aber du mußt einen Erstantrag stellen und dort eben alles angeben. Ob du dann was bekommst, weiß nur das JC bei dir. Einfach ausprobieren und nicht so viel fragen ... darf ich das oder das ... mach es doch einfach und dann warte ab

    Wenn der Antrag läuft, mußt du ehe eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben und dann gelten für dich wie für alle anderen hier die allgemeinen Regeln ... Bewerbungen schreiben, Nachweise erbringen usw.

    Vielleicht wäre es eine gute Idee dein Geschäft zu schließen, wenn es nichts mehr einbringt. Aber das ist allein deine Entscheidung.
    Wenn du da verschuldet bist - keine Ahnung - aber falls und kannst nichts mehr begleichen, bleibt noch die Insolvenz und Ende und Aus.

    LG
    Sanschy

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