Einladung zu Gespräch nach Widerspruch

  • Hallo Leute,

    kurz gefasst haben meine Freundin und ich in zwei Tagen einen Termin beim Jobcenter, bei dem über unseren Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid gesprochen werden soll. Ich weiß leider nur nicht was die uns da nochmal fragen wollen, steht ja eigentlich alles im Widerspruch drin. Die gesamt Situation erläutere ich gleich weiter unten.


    Meine Freundin hat letztes Jahr im Mai eine Arbeitsstelle angenommen, bei der nicht sicher war, ob das Gehalt zur Sicherung des Lebensunterhaltes reichen würde. Daher hat sie Hartz 4 beantragt. In den ersten Monaten bekam sie so circa 400€ ausgezahlt. Außer im Mai natürlich, da gabs logischwerweise noch nichts. Unter Beachtung des Zuflussprinzips müsste sie doch also mindestens für diesen Monat hilfebedürftig im Sinne des Amtes sein, oder?
    Naja, aber das ist leider noch nicht alles. Im Juni sind wir dann zusammen in eine neue Wohnung gezogen. Der Mietvertrag hierzu war von uns auch schon unterschrieben, bevor meine Freundin Hatz 4 beantragte, also bekam das Amt (auch in Absprache mit dem SB) nur eine Veränderungsmitteilung. Da ich vorher in einer vollmöblierten WG wohnte und sie bei ihren Eltern hatten wir natürlich auch keine eigenen Haushaltsutensilien, weswegen wir einen Antrag auf Erstausstattung stellten.
    So weit so gut. Dann passierte erstmal ne Weile nichts mehr. Bei Nachfragen hieß es am Telefon immer, der Antrag wird noch bearbeitet. Bei einer erneuten Nachfrage, mittlerweile im Dezember(!), hieß es dann plötzlich, der Antrag sei doch abgelehnt worden, aber ich könne gerne einen weiteren Gesprächstermin mit der SB haben. Eine Woche darauf, bei meinem Termin, legte sie mir dann auf Nachfrage den Ablehnungsbescheid vor und meinte, wenn ich fragen hätte, könne ich ja gerne einen Widerspruch schreiben.
    Natürlich hab ich mir den Bescheid dann zu Hause nochmal angeguckt und festgestellt, dass bei der Berechnung der Hilfebedürftigkeit pauschal Unterhalt von über 400€ von meinen Eltern mitberechnet wurde. Ich bin übrigens 26 und Student. Natürlich erhielt ich nie soviel von meinen Eltern.
    Desweiteren wurde mein also viel zu hohes Einkommen auch schon für die Hartz-4-Berechnung für den Mai genutzt, wobei wir da noch gar nicht zusammen wohnten.

    Im Widerspruch hat meine Freundin dann erstens geschrieben, dass mein Einkommen zum einen für den Mai nicht berücksichtigt werden kann, da wir ja ohnehin keine Bedarfsgemeinschaft bildeten und wir zweitens auch danach noch keine Einstehensgemeinschaft bilden, da wir keines der Kriterien dafür erfüllen. Im Januar wurde der Widerspruch abgeschickt.

    Im Februar bekamen wir dann auf einmal Besuch von Außendienstmitarbeitern vom JC, die mal einen Blick in unsere Wohnung werfen wollten zwecks Erstausstattungsantrag. Die beiden waren natürlich völlig überrascht, als ich ihnen erzählte, wie lang unser Antrag her war. Angeblich hätten sie den Auftrag zum Hausbesuch erst Anfang des Jahres bekommen, also eigentlich nach dem Ablehnungsbescheid.

    So, weitere drei Monate später ist jetzt, und wir wurden wie erwähnt zum Gespräch eingeladen.

    Was meint ihr was und der Sachbearbeiter fragen könnte? Bzw. wie seht ihr die Chancen meiner Freundin noch rückwirkend Hartz 4 zu bekommen? Mittlerweile wurde ihre Stundenanzahl auf Arbeit angehoben, also bekommt sie nun definitiv genug um nicht hilfebedürftig zu sein. Aber sie war es ja für ein paar Monate ab Mai. Und auch das Einrichtungsgeld wäre ja nicht zu vernachlässigen. Beim Hausbesuch vom Jobcenter war die Wohnung ja mittlerweile komplett eingerichtet, geht ja auch über ein halbes Jahr nach Einzug nicht anders.


    Ich hoffe ich hab keine wichtigen Informationen vergessen, ist ja jetzt doch ein etwas,längerer Text geworden. Und falls doch, fragt bitte einfach, ist ja in meinem Interesse ;)


    Vielen Dank schon mal,
    lg Schmucus

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