Hallo liebe Leute,
wir haben folgendes Problem:
Ich lebe mit meinem Partner (24 Jahre) zusammen und dieser muss nun ALG II beziehen. Ich (29 Jahre) selbst bin Auszubildender im ersten Jahr, beziehe ein Ausbildungsentgelt von etwa 650 € ausgezahlt und bin zu 100 % Schwerbehindert. Davor habe ich selbst Hilfe zum Lebensunterhalt bei Erwerbsunfähigkeit erhalten.
Meine Frage ist nun ob die Schwerbehinderung bei der Anrechnung in irgend einer Art und Weise mit ins Gewicht fällt. Meine Eigenschaft als Auszubildender spielt, glaube ich, keine Rolle, oder?
Liebe Grüße