ALG II und Pfändungen

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und brauche direkt einen Rat.
    Ich habe im April 2015 einen ALG II Antrag gestellt der im Mai 2015 auch genehmigt worden ist. Nun hat das Jobcenter mir für beide Monate das Geld überwiesen. Da ich ein P-Konto habe und ich über die Freigrenze gekommen bin, wegen der Nachzahlung, verweigert mir die Bank die Auszahlung über dem Freibetrag. Was kann ich nun tun da ich ja noch die Miete für beide Monate bezahlen muss? Ich war auch schon beim Gericht um den Freibetrag anheben zu lassen. Die haben mich weggeschickt und gesagt ich soll das erstmal mit der Bank klären. Die Freigrenzenerhöhung über das Gericht würde ca 4 Wochen dauern wenn die das anleiern. Ich habe keine Ahnung wovon ich im moment leben soll. Die nächste Zahlung der JC ist schon unterwegs für nächsten Monat, aber auch diese wird sofort gepfändet da es ja diesen Monat noch auf mein Konto kommt. Brauche dringend Hilfe!

    LG Mamo

  • Hallo Wevell,

    danke für deine Antwort. Ich habe diese Bescheinigung gestern vom JC bekommen und sofort bei der Bank persönlich abgegeben. Der Sachbearbeiter hat mir allerdings nicht viel Hoffnung gemacht das der Bescheid reichen würde. Muss die Bank das Geld anhand der Bescheinigung auszahlen oder können die darauf bestehen das ich einen Antrag bei Gericht stelle was wiederum mindestens 4 Wochen warten für mich bedeuten würde?

  • Hallo Hoppel,

    danke auch dir für die Antwort. Muss die Bank das auch zur Verfügung stellen bei einem gepfändeten P-Konto? Sorry das ich nochmal nachfrage, aber ich weis nicht ob du das bei deiner Aussage berücksichtigt hast :)

    LG Mamo

  • Hallo,

    durch diese Bescheinigung wird der unpfändbare Betrag erhöht, gilt also auch für ein P-Konto. ( § 850 k ZPO ).

    Aus wiederholter Erfahrung weiss ich, dass der Bankkunde sein Geld bekommt.

    wevell

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