Hallo liebe Forenmitglieder!
Aus gegebenem Anlass habe ich leider ein paar Fragen rund ums Thema Umzugskosten. Ich habe vor meinem Umzug befristet zur Zwischenmiete gewohnt, dann ein WG-Zimmer gefunden, den Umzug beim Amt beantragt und genehmigt bekommen. So weit so gut. Ich habe mich mehrmals beim JC bzgl. der Umzugskostenerstattung erkundigt (telefonisch und bei Abgabe meines Wohnungsangebots/Antrags auf Umzug - aufgrund der Kurzfristigkeit wg. dem Ende der befristeten Mietsituation leider eben nicht schriftlich), und mir wurde zunächst durch die Service Hotline mitgeteilt, dass ich 3 Vergleichsangebote vom Umzugswagen einreichen muss zusammen mit meinem Antrag auf Umzugskostenerstattung und das dann eben geprüft wird etc. Nun hatte der Sachbearbeiter, der meinen Umzug genehmigte, angeblich aber noch nie davon gehört. Er meinte nur, dass es max. eine Pauschale von 200€ gibt und ich daher keine Angebote usw. einreichen muss, sondern einfach NACH dem Umzug (ich habe an der Stelle mehrmals nachgefragt, da ich dachte das muss vorher geschehen) einfach den Antrag zusammen mit den tatsächlichen Kosten laut Rechnung abgeben soll. Da reicht dann auch z.B. die LKW-Rechnung, da das dann ja eh über 200€ liegt. Das wollte ich nun machen und habe nochmal bei der Hotline angerufen... die wussten natürlich widerum nichts von dieser Regelung! Ich kann es ja mal versuchen das nun im Nachhinein zu beantragen, aber ob ich da eine Chance habe, wisse der Mitarbeiter nicht. Noch besser: Da sich bei mir leider einiges verzögert hatte, musste ich am Ende bei einer relativ teuren Firma den LKW mieten. Der Fahrer (ein Bekannter) hat zudem vergessen die Tankbelege aufzuheben - es handelte sich aber um eine Strecke von sage und schreibe 1050km, da ich aufgrund der Zwischenmiete in meinem Wohnort noch meinen ganzen Hausrat in meinem vorherigen Wohnort (Studium...) gelagert hatte.
Wie schlecht stehen meine Chancen denn eurer Meinung nach? Was wenn mein Antrag abgelehnt wird, weil ich ihn nicht vorher gestellt habe?
Und bzgl. der (fehlenden) Belege: Die Rechnung für den LKW habe ich ja zumindest noch, da steht auch mein Name drauf. Die Strecke lässt sich ja auch mehr oder weniger belegen, aber eben nicht die exakten Tankkosten. Verpflegungspauschale benötigt ja keine Belege oder?
Oh man, ich wäre euch wirklich sehr dankbar für ein paar hilfreiche Antworten...