Widerspruch bei bedarfsgemeinschaft Bildung ohne gemeinsame Wohnung

  • Hallo ihr lieben, ich bin echt verzweifelt und hoffe jemand weiß Rat!

    Ich (schwanger) und mein Freund und werdener Vater waren letzte Woche beim Amt da wir einen Antrag stellen wollten. Ich war bis vor kurzem Schülerin bis ich Abi gemacht habe und er ist Azubi. Da wir ja ein Kind erwarten wollten wir eine bedarfsgemeinschaft bilden und waren dort, wo man uns gesagt hat dass wir da wir getrennte Adressen haben und keine Wohnung zum vorzeigen haben den Antrag nicht stellen können.
    Der Herr hat uns dann gesagt wir brauchen eine Wohnung und ein persönliches schreiben der Verwaltung mit Angaben der Wohnung und dass diese uns übernehmen würden. Der Herr hat auf dem zettel wo die Preis Grenzen sind für 3 Personen eingekreist, also haben wir auch dem entsprechend nach einer Wohnung gesucht und gefunden. Heute waren wir dann wieder mit der Bescheinigung da wie man es von uns verlangt hat und auf einmal heißt dass nur ich und mein ungeborenes Anspruch auf eine Wohnung haben und erst wenn wir eine Wohnung haben und der Papa die selbe Adresse hat wird es bewilligt und diese Wohnung deshalb auch zu teuer ist.
    Weiß einer wie es nun wirklich ist, da erst gesagt wurde es sei kein Problem eine Wohnung für 3 Personen zu suchen wenn wir einen Bescheid haben und nun zählt es auf einmal nur für 2.... Ich trau den Leuten da nun irgendwie nicht mehr und eh ich da wieder völlig umsonst 4 Stunden rum sitze weil mir was falsches gesagt wurde frag ich nun hier.

  • Hallo,

    da dein Freund Azubi ist, hat er keinen Anspruch auf ALG II. Folglich hat das JC nur die Miete für dich und das Ungeborene zu übernehmen. Da die Miete kopfteilig gezahlt wird, sind vom JC auch nur zwei Drittel der Miete zu übernehmen.

    Die Miete ist dann angemessen und zu übernehmen, wenn diese 2/3 Mietanteil für 2 Personen angemessen sind.

    Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, erhälst du 360,00€ Regelbedarf, seid ihr dagegen keine BG, stehen dir 399,00€ zu ( dem entsprechend auch der Mehrbedarf für Schwangere in Höhe von 17 % des RB ). Eine BG wird u.a. angenommen, wenn Partner ein gemeinsames Kind haben, nicht erwarten.

    Die solltest dir bei einer Erwerbsloseninitiative Unterstützung holen.

    wevell


  • Okay danke erstmal für die Antwort, die Wohnung kostet warm 623,10 Euro 2/3 wären also unter der höchst Grenze für 2 Personen, würde da Amt das übernehmen und mein Freund müsste für den Rest aufkommen?
    Außerdem meinten beide Sachbearbeiter wenn wir die selbe Adresse haben können wir den Antrag machen dann haben wir gefragt also wenn sich einer ummelden würde würde das also gehen und sie meint ja. Muss die Person dann eine bestimmte Zeit lang umgemeldet sein oder kann man das dann machen wenn das dann offiziell ist?

  • Hallo,

    normaler Weise verlangt das JC eine vom Vermieter ausgefüllte Vermieterbescheinigung. Dann kann die Zustimmung zur Anmietung erteilt werde. Erst danach darf der Mietvertrag unterschrieben werden.

    Der Antrag ist nur von dir zu stellen, weil dein Partner als Azubi keinen Leistungsanspruch hat.

    Eine Anmeldung unter der neuer Adresse ist nur ab Mietvertragsbeginn möglich.

    wevell

  • Hallo,

    normaler Weise verlangt das JC eine vom Vermieter ausgefüllte Vermieterbescheinigung. Dann kann die Zustimmung zur Anmietung erteilt werde. Erst danach darf der Mietvertrag unterschrieben werden.

    Der Antrag ist nur von dir zu stellen, weil dein Partner als Azubi keinen Leistungsanspruch hat.

    Eine Anmeldung unter der neuer Adresse ist nur ab Mietvertragsbeginn möglich.

    wevell

    Also wir wollten das jetzt so machen : wir haben nun eine gemeinsame Adresse, die Verwaltung hat für uns beide die Wohnung ausgeschildert für das Amt und meine Mutter bürgt dafür dass sie für den Rest aufkommt also im schlechtesten Fall bezahlt das Amt für mich und das Kind für die Wohnung dann 512 und meine Mutter den Rest der Wohnung kann es immer noch zu irgendwelchen Komplikationen kommen bevor ich da wieder völlig umsonst hin laufe??

  • Hallo,

    wenn die Warmmiete 623,10 € beträgt, übernimmt das JC für dich und das Kind 623,10 : 3 x 2 = 415,40 €. Sofern diese Summe für 2 Personen angemessen ist, hat das JC die anteilige Miete zu übernehmen. Den Rest ( ein Drittel ) hat dein Partner zu übernehmen.

    Wozu sollte deine Mutter bürgen, wenn der Mietvertrag auf dich und deinen Partner läuft.

    wevell

  • Hallo,

    wenn die Warmmiete 623,10 € beträgt, übernimmt das JC für dich und das Kind 623,10 : 3 x 2 = 415,40 €. Sofern diese Summe für 2 Personen angemessen ist, hat das JC die anteilige Miete zu übernehmen. Den Rest ( ein Drittel ) hat dein Partner zu übernehmen.

    Wozu sollte deine Mutter bürgen, wenn der Mietvertrag auf dich und deinen Partner läuft.

    wevell

    Jetzt versteh ich gar nichts mehr auf dem zettel den wir dann bekomme haben steht drauf dass für 2 Personen 512 übernommen werden und jetzt weniger weil mein Partner dazu zieht? Der in seiner Ausbildung auch nur nen Apfel und nen ei verdient? Meine Mutter bürgt weil als wir damals für ihn alleine mal nach ner Wohnung gesucht haben alle meinten bei seinem Gehalt nur mit Bürge

    Im Prinzip hätten wir also auch in diesem Fall mehr Geld zur Verfügung wenn er auch arbeitslos wäre versteh ich das richtig?

  • Hallo,

    die Miete wird anteilig pro Person vom JC gezahlt. Auf deinem Zettel steht wahrscheinlich, das die Miete bis zu dieser Summe übernommen werden kann.

    wevell

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