Bürgergeld kannst du bekommen, wenn du hilfebedürftig und erwerbsfähig bist. Das ist hier so nicht zu beurteilen. Dazu eine Lektüre https://www.buergergeld.org/voraussetzungen/
Im Falle des Bürgergeld-Bezuges würdest du eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden, so dass die Einkommens- und Vermögensverhältnisse deiner Eltern keine Rolle spielen.