Genau, beim Wohngeld hat man mit der Arge nichts zu tun.
Und beim Wohngeld habt ihr ja auch noch den Werbungskosten Freibetrag. Ich drücke die Daumen, dass es mit Wohngeld klappt.
Beiträge von stefanie5115
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Hallo,
ob ihr einen Anspruch weiterhin auf ALGII habt, dass kann ich euch nicht sagen. Sicherlich musst du, wenn ihr wissen wollt, ob ihr weiterhin ein Anspruch auf ALGII habt, alles von dir offen legen, weil ja dein Einkommen bei deiner Frau mit angerechnet wird. Ihr seit jetzt eine Bedarfsgemeinschaft.Ich würde mal die Rechner online rechnen lassen, ob euch ALGII weiterhin zusteht, wenn dass nämlich nicht der Fall ist, würde ich dem Sachbearbeiter einfach sagen, dass ihr kein ALGII mehr beantragt.
Probiere mal den Rechner:
Hartz IV Rechner - So hoch fällt Ihr ALG II ausUnd dann kannst du dir auch mal Wohngeld ausrechnen, vielleicht kommt ihr ja damit besser bei weg.
Das wäre dann der Rechner:
WohngeldrechnerLG
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Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Ich bekomme ja nur ALG II Aufstockung zum Lohn.
Also Einkommen habe ich, da ich ja nur wie gesagt Aufstockung erhalte. Und es fällt mir halt leichter meine z.B. neue Kühlkombi in Raten abzuzahlen als alles auf einmal.
Ich habe bis vor kurzem noch Wohngeld erhalten und nicht ALG II, aber durch den Wegfall des Heizkostenzuschlag und den nidrigeren Alleinerziehenden Zuschlag bei Wohngeld, blieb mir nichts anderes übrig als wieder ALG II zu beantragen. Denn es sind monatlich so um die 140€ mehr mit ALG II. -
Hallo,
ich habe zum 01.07. einen Erstantrag für ALG II gestellt, habe jetzt einen Brief mit fehlenden Unterlagen erhalten.In dem Brief unterstellt mir meine Sachbearbeiterin, dass ich meine Mutters Raten bezahle. Meine Mutter ist Sammelbesteller bei Neckermann und ich kaufe als Mitbesteller über ihr Konto ab und zu ein. Nun unterstellt mir meine Bearbeiterin, dass ich meine Mutters Raten bezahle. Darf man das nicht?
Außerdem habe ich in der Versandapotheke "APO-Rot" eine Bestellung gemacht. Meine Bearbeiterin hat mit am Telefon gesagt, dass Sie dann die Rechnung sehen will, als ich ihr am Telefon erklärt das es eine Versandapotheke ist. Muss ich ihr wirklich die Rechnung schicken? Es geht ihr doch nichts an, was ich für Medikamente kaufe.
Ich habe noch einen 3 jährigen Sohn, der hat auf sein Konto bis April von meinem Behinderten Bruder immer eine Zahlung von 50 Euro erhalten, dass sollte ich ihr erklären. Die Zahlungen waren aber nur bis April und wie gesagt, ich habe erst zum Juli einen Antrag gestellt. Muss ich ihr das wirklich erklären? Es war nämlich so, dass mein Bruder einen Laptop haben wollte und ich ihm dem über mein Sohn sein Konto vorfinanziert habe und mein Bruder es dann monatlich zurück gezahlt hat.
Bitte um Hilfe.