Beiträge von DK107

    Hallo allerseits.

    Ich werde wie es bisher aussieht zum Oktober meinen Arbeitgeber wechseln, momentan bin ich bis Jahres Ende befristet eine Verlängerung ist nicht möglich, und müsste dazu aber den Wohnort wechseln und zumindest für den Anfang Aufstockung beantragen. Momentan beziehe ich keine Staatlichen Leistungen.

    Hab mich bisher mit beiden Jobcentern in Verbindung gesetzt, das wo ich momentan wohne und das am neuen Wohnort. Nur sagt jeder von denen was anderes. Die bei mir am Wohnort sagten das es keine Probleme gibt, ich dann einfach den Antrag auf ALG 2 stellen kann wenn ich umgezogen bin und mich aber vorher mit dem am neuen Wohnort in Verbindung setzen soll wegen eventuell Antrag vorzeitig stellen damit die Bearbeitungsfrist kürzer ist, sobald ich den Vertrag habe aus dem der neue Arbeitsort hervorgeht.

    Die sagten aber was anderes laut denen muss das Jobcenter hier im Ort mir den Umzug erstmal bewilligen (dabei bin ich da nicht mal Kunde) und danach mir mit mehreren Wohnungsvorschlägen eine am neuen Wohnort bestätigen lassen. Sobald ich umgezogen bin muss ich ALG 1 beantragen (warum bin doch in der ganze Sache niemals arbeitslos?). Erst mit dem Bescheid kann ich ALG 2 beantragen und den Antrag auf Erstausstattung (wohne momentan noch bei meinen Eltern und hätte daher nicht direkt alles zur Verfügung, vor allem in Richtung Küchengeräte und Waschmaschine) stellen.

    Ist das so korrekt was mir da gesagt wurde? Weil das widerspricht sich extrem, der vom neuen Wohnort meinte nur das auch schlechte Beratungen stattfinden können und das so korrekt sei auch wenn es größtenteils unnötig erscheint.

    Hoffe ihr könnt mir in der Situation helfen und einen Ablaufplan für die Antragstellung geben.

    Danke schon mal im voraus.

    Schau mal hier, da steht das in etwa so, wie Du hier fragst

    Schau aber bitte auch den letzten Absatz an, danach kannst Du nicht allein ALG II beantragen, es sei denn, Du wärst über 25.

    Es würde daher nur über einen Antrag mit den Eltern gemeinsam gehen; wenn ich das alles richtig verstanden habe.
    dms


    Da war mir schon klar das es wahrscheinlich nur über meine Eltern geht.

    Was aber auch Blöd ist, da man ja auch ausgaben hat, und seien es nur die Fahrtkosten und nicht unbedingt abhängig von den eigenen Eltern sein will.


    Dem Absatz nach:

    Zitat

    Daneben ist ALG II möglich, wenn der Auszubildende nicht die Anspruchsvoraussetzungen des § 64 Abs.1 SGB III erfüllt und deshalb keine BAB erhält. Das gilt für Auszubildende, die jeweils

    im Hauhalt der Eltern wohnen und die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern aus in angemessener Zeit erreichen können (tägliche Hin- und Rückfahrt bis zu zwei Stunden)


    soll es aber wohl möglich sein.

    Aber es heißt doch das man ALG2 berechtigt wird wenn der Anspruch auf BAB nicht gegeben ist, da ich bei meinen Eltern wohne bin ich nicht BAB-berechtigt also sollte ALG2 möglich sein.

    Oder was meintest du?

    Also bin noch im ersten Lehrjahr einer Dualen Ausbildung, mit leider nicht soviel Entgelt. Wohne noch bei meinen Eltern da die Ausbildung in der nähe ist und habe daher keinen Anspruch auf BAB.
    Meine Eltern sind beide Berufstätig aber das Geld ist so ziemlich Knapp.

    Daher wäre es schön wenn mir jemand sagen könnte ob ich in der Situation ALG2 beantragen könnte.

    Bedanke mich schon mal dafür.