Hallo zusammen, ich habe ein Problem. Ich habe im September 2010 mein Studium beendet und folglich nur bis Ende September Kindergeld erhalten. Danach habe ich Hartz IV erhalten von November 2010 bis Ende 30.Sept.2011. Von einem Kindergeldanspruch wusste ich nichts (meine Anfrage diesbzgl. hatte mein Berater vom Jobcenter damals verneint) also hatte ich keines beantragt. Nun fange ich ab Oktober wieder ein Studium an und habe - da ich 24 bin - wieder Kindergeld beantragt. Mein Vater (=Kindergeldberechtigter) hat nun eine Nachzahlung erhalten und ich frage mich inwieweit das jetzt angerechnet wird.
Ich muss dazu sagen, dass ich seit 5 Jahren bereits einen eigenen Haushalt führe und nicht mehr am Wohnort meiner Eltern gemeldet bin. Den Bescheid haben wir erst diesen Monat gestellt und es ist auch der letzte Monat, in dem ich noch Hartz IV erhalte.
Nun meine Fragen:
1. Wird das Ganze dann rückwirkend komplett auf mein Einkommen angerechnet (ich habe ansonsten ausschließlich von Hartz IV ge- oder besser gesagt: überlebt!)?? Oder nur einmalig auf diesen Monat? Meine Eltern arbeiten normal und beziehen selbst KEIN Hartz IV o.Ä.
2. Was passiert, wenn sie das Geld behalten und mir nicht auszahlen? Müssen sie es mir auszahlen? Während des Studiums habe ich es auch nicht bekommen.
3. Ist es eine Teilrückzahlung oder erfolgt die Anrechnung 1:1? Sprich: Der ALG II-Betrag wird exakt um das Kindergeld gekürzt und muss folglich zurück gezahlt werden?
Stimmt es, dass ich es JETZT zurückzahlen müsste, hätte ich den Antrag nächsten Monat gestellt, da ich kein Hartz IV mehr beziehe, könnte ich es behalten?!?
Ich danke euch für eure Rückmeldung!