Ich habe folgende Situation: Ich lebe unverheiratet mit meiner Freundin und unserer Tochter (<1) in einer Bedarfsgemeinschaft. Sie ist in Elternzeit und bekommt ergänzend zum Elterngeld ALG2. Da ich über die Förderungshöchstdauer hinaus bin, bekomme ich kein Bafög und verdiene als Werkstudent ca. 1000€/Monat. Im Bescheid der ARGE wird mir lediglich ein Freibetrag in Höhe des regulären Bedarfs eingeräumt. Alles, was ich darüber verdiene (abzgl. Freibetrag Erwerbseinkommen), wird der Bedarfsgemeinschaft als Einkommen angerechnet.
Nun meine Frage: Kann ich als Student einen Mehrbedarf für mich geltend machen? Ich habe ja als Student Mehrausgaben, die im ALG2-Bedarf nicht vorgesehen sind, z.B. Kranken-/Pflegeversicherung, die ich selbst zahlen muss.
Der Bedarf nach Bafög wäre in meinem Fall 783 EUR, beim ALG2 habe aber nur 552 EUR. Dazu würde mein Einkommen beim Bafög noch nicht einmal angerechnet.