ich denke aber das bei der arge das zuflussprinzip gilt. Entscheidend ist allein, wann das Geld gezahlt wird und Wann der Anspruch entstanden ist, ist egal.
Beiträge von dannika
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Hallo ihr lieben,
Ich stecke gerade in einer ziemlich komplizierten Situation und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Vorab ab ein paar Infos die wichtig sind. Meine Mutter bekommt seit dem 01.11.2007 fast durchgehend ALG2, ich selbst habe von der Arge noch nie Leistung erhalten und wohne seit gut 2 Monaten auch nicht mehr Zuhause.
Also es geht um folgendes meine Mutter hat die Möglichkeit rückwirkend ab dem 01.01.2008 Kindergeld zu beantragen (davor haben wir kein Kindergeld erhalten, da der Aufenthaltserlaubnis von meine Mutter nicht Kindergeldberechtigt war). Nun stellt sich die Frage ob es sich überhaupt lohnen würde den Antrag auf dem Kindergeld rückwirkend gelten zumachen aus folgende Gründen bzw. Überlegungen:
Nun wie oben erwähnt habe ich noch nie von der Arge Geld erhalten, obwohl wir eine BG gründeten, da ich selbst bis vor dem Studium beginn am 01.11.2008 halbtags arbeitete und danach als Student, naja wird man eh nicht mehr berücksichtigt. Gut da es bei der Kindergeld eine Verdienstgrenze bis zu ca.8000 € Brutto gab (bis Anfang 2012), würde ich nur für die Jahre 2008,2009 und ab 2012 Kindergeld erhalten da ich ab dem 01.01.2010 als Werkstudent angefangen habe zu arbeiten und über die Grenze kam.
Nun weiß ich das meine Mutter mir das Kindergeld überweisen kann (da ich ja nicht mehr Zuhause wohne und nicht mehr zu BG gehöre) ohne das ihr Leistungen gekürzt würden.
Gut jetzt komm das komplizierte denn es stellten sich mir folgende Fragen.
1.Wer bekommt eigentlich das Geld für die Zeiten als ich zuhause gewohnt habe? Denn es ist ja in der Regel so dass wenn das Kind Zuhause wohnt, dann das Kindergeld angerechnet wird. Bzw. ist das ja so dass sie/ich das Geld erst jetzt tatsächlich bekommen würde und da ich ja jetzt nicht zuhause wohne, würde mir das Kindergeld zustehen. Denn bei der Arge ist ja sehr oft so dass der Stichtag wichtig ist z.b. bei Betriebskosten Abrechnungen Guthaben, da ist wichtig ob du zu der Zeitpunkt Arbeitslosengeld bekommst oder nicht, wenn ja wird das Guthaben angerechnet obwohl man 11 von 12 Monaten die Miete selbst bezahlt hat.
2.Sollte es wirklich so sein das meine Mutter das Geld für die Zeiten als ich Zuhause gewohnt habe angerechnet bekommt dann frage ich mich was ist mit dem zeit als ich Zuhause gewohnt habe und kein Kindergeld bekommen habe wegen mein Arbeit. Müsste ich dann sogar was an der Arge zahlen weil ja fiktiv die Leistungen weggefallen sind?
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Hallo leute,
Folgendes ist passiert und hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Also mein bruder und ich arbeiten beide als werkstudenten und unsere mutter bekommt hartz 4 und da wir zwar studieren haben wir noch nie von amt leistungen erhalten, wir teilen die miete und als andere durch 3.
Nun hat das amt meine mutter einen brief geschickt mit anlagen zu vermögen und einkommen und so weiter und wir sollen noch schriftlich das amt mitteilen ob wir noch studieren.
Ich persönlich will das amt aber keine angaben dazu machen wieviel ich verdiene und so weiter, müss ich ihnen das trozdem mitteilen und kann es für meine mutter ärger geben weil wir nicht gesagt haben das wir arbeiten ?Ich bedanke mich in voraus bei euch
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Hallo Leute,
Hab da ein Problem und hoffe ihr könnt mir weiter helfen :-). Also es geht um folgendes meine Mutter ist seit Dezember 2007 arbeitslos, nun hat die arge uns angeschrieben wir sollen die Nebenkostenabrechnungen seit 2007 nachreichen. Nun ist das so das wir seit 2007 bis jetzt insgesamt 1000€ an Nebenkosten zurückerstattet bekommen haben, da wir zu dritt zusammen wohnen ( also meine Mutter , mein Bruder und ich) und mein Bruder und ich seit Anfang an kein Geld von arge bekommen haben da wir studieren, nun die Frage wieviel Geld muss meine Mutter zurückzahlen? Also die Miete ist 495€ warm ( meine mutter ist die alleinige Vermieterin )und sie bekommt 151€ an unterkunfts kosten dass sind ca 30% die restlichen 70% bezahlen mein Bruder und ich.
Interessant wäre auch in wieweit das Jahr 2007 in die Rechnung eingeht da sie ja in dem Jahr nur für ein Monat Geld erhalten hat.
Ich danke schon in Vorraus für eure Antwort