Ich verstehe den Hintergrund nicht. Dann stelle ich eine andere Frage: Was ist angemessen? Wie hoch darf die max. Miete und qm für ein ALGII Empfänger, verheiratet, mit zwei Kindern unter 16 sein?
Vielen Dank für Deine Hilfe.
Ich verstehe den Hintergrund nicht. Dann stelle ich eine andere Frage: Was ist angemessen? Wie hoch darf die max. Miete und qm für ein ALGII Empfänger, verheiratet, mit zwei Kindern unter 16 sein?
Vielen Dank für Deine Hilfe.
Ergänzende Information: Die Wohnung ist in allen Räumen nach einer äußeren Wärmedemmung vor ca. 2-3 Jahren mit Schimmel befallen. Der Eigentümer sieht keine Schuld und verweißt die Angelegenheit auf uns zurück. Das ist der erste Hintergrund, warum wir uns mit dem Thema Umzug beschäftigt haben.
Viele Grüße!
Hallo Hoppel,
vielen Dank für Deine zügige Antwort. Ich hätte noch einige Frage und wäre dankbar, wenn Du mir diese beantworten kannst.
ZitatWenn Du meinst, ob Du eine Genhmigung benötigst - ja, die wird benötigt. Ich kann Dir aber gleich prohpezeien, daß diese Umzugsgenehmigung nicht erteilt wird
Was ist aber mit der Untervermietung? Kann mein Sohn nicht ein Teil an uns Untervermieten, oder wir an ihm?
ZitatWenn die Genehmigung nicht erteilt wird, erhaltet Ihr maximal die alte Miete weiter gezahlt, womit Dein Sohn über 500 € Differenz zu tragen hätte.
Das ist doch genau die Ausgangsituation, die wir uns wünschen. Die höhe der alten Miete soll weiter gezahlt werden, den Rest wird unser Sohn übernehmen. Ich hatte mich verschrieben gehabt. Die Höhe unsere jetzigen Miete liegt bei 600,- warm!
Vielen Dank,
Koalabaerenkaka
Sehr geehrte Community:
folgende Situation:
Wir, eine vierköpfige Familie haben den Entschluss getroffen aus unserer 90qm Wohnung, 600kaltmiete auszuziehen.
Arbeitslosengeld II wird seit Einfuhr für alle vier Familienmitglieder bezogen, die sich aus meiner Frau, mir und unseren zwei Teenie Kindern zusammen setzen.
Unsere Vorstellungen ist es ein Haus zu mieten, dass die Größe von ca. 130-150qm und einer Kaltmiete von 1100,-.
Das könnten wir uns nicht im Traum leisten, wenn unser bereits ausgezogener Sohn nicht die Entscheidung getroffen hätte, gemeinsam mit uns in das Haus einzuziehen. Die Differenz zu unserer jetzigen Miete und der anfallenden Miete zzgl. alle weiteren Kosten,wie z.B. erhöhte Nebenkosten (bedingt durch Größe) oder Mieterhöhungen, wird von Ihm übernommen.
Unser Sohn ist selbstverständlich beruflich tätig und bezieht keinerlei sozialen Bezüge.
Frage 1: Ist ein Umzug als Arbeitslosengeld II Empfänger zu genehmigen?
Frage 2: Ist mit Widerstand(Problemchen) oder Kürzungen zu rechnen?
Frage 3: Gibt es einen "Umzugszuschuss", oder sonstige Unterstützung als ALG II-Empfänger?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Herzliche Grüße,
Koalabaerenkaka