Hallo Runa,
wurde der Rest der Mietkaution als Einkommen verrechnet oder nur die Zinsen, die auf die Mietkaution gezahlt wurden?
LG
Tinchen
Hallo Runa,
wurde der Rest der Mietkaution als Einkommen verrechnet oder nur die Zinsen, die auf die Mietkaution gezahlt wurden?
LG
Tinchen
Hallo donaneit,
was wurde wo angerechnet? Dein BAföG Bedarfe wurde auf Hartz IV angerechnet und die Leistungen enstsprechend gekürzt? Die Leistungen, die für deine Kinder gezahlt werden, sind von deinem BAföG nicht betroffen, werde also in gleicher Höhe weitergezahlt.
Was du noch machen könntest wäre, entweder ALG II weiter zahlen lassen (schließlich bist du bis zur BAföG Auszahlung hilfebedürftig). Dann würde anschließend das ALG II zurückgezahlt werden müssen, in der Regel dann mit einer Verrechnung mit dem BAföG.
Oder du beantragst einen Vorschuss vom BAföG. Dies wird dann verrechnet, wenn die tatsächlichen BAföG Zahlungen fließen.
LG
Tinchen
Hallo apricotpudel,
der Strom ist bereits im Regelbedarf enthalten, siehe auch:
Hartz IV 4 Regelbedarf 2011 - Arbeitslosengeld II - ALG 2 - Regelsatz
unter "Wohnen, Energie".
LG
Tinchen
Hallo Brainburg,
wenn ein Fehler vorliegt, der dir bekannt ist, solltest du einen Widerspruch schreiben. Dabei kannst du auch auf den BAföG Bescheid verweisen. Problem ist nämlich, dass telefonische und mündliche Aussagen später nicht nachgewiesen werden können, was zu deinem Nachteil wäre, wenn der Fehle rnicht korrigiert wird.
LG
Tinchen
Hallo Kaiby,
die Sperrung würde nur dich betreffen, bzw. deinen Anteil am Bedarf.
LG
Tinchen
Hallo rockinhouse,
hier wird es keine weiteren Ansprüche geben, da dein Einkommen für 3 Personen ausreichen sollte und schon über sämtlichen Sätzen liegt. Nach einer Regelsatz Berechnung müsste mit deinem Einkommen eine 4-köpfige Familie zurecht kommen, daher sehe ich hier keine Chance, noch weitere Hilfen zu beantragen.
LG
Tinchen
Hallo lady,
für die Erstattung der Kosten zählt deine gegenwärtige Situation, und du bist aktuell nicht mehr ALG II Empfängerin sondern Azubine mit BAB. Da BAB Kostenerstattungen hierfür nicht vorsieht, sieht es eher schlecht aus.
Möglicherweise wäre hier die Finanzierung der Nebenkostennachzahlung über ein Darlehen der ARGE möglich, im Rahmen eines Hätefalles, siehe auch:
https://www.hartziv.org/auszubildende-schueler-studenten/
LG
Tinchen
Hallo Bigs,
welche Art von Sozialleistungen nach dem SGB II bekommt deine Tochter? Sie selbst kann ja keinen Antrag stellen, also muss ja irgendwie eine Bedarfsgemeinschaft vorliegen in eurem Fall.
LG
Tinchen
Hallo Nick,
wie wird man denn durch Zufall schwanger
Da ja das Kind kommt, bildet deine freundin mit dem kind eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Somit muss die nicht bis zum 25. Lebenjahr warten, bis sie bei den Eltern ausziehen kann.
Neben dem Kindergeld und Elterngeld für das Kind bekommt ihr beide ja auch noch das Kindergeld für euch. Zusätzlich wird es sicherlich noch Hartz IV aufstockend geben. Zudem gibt es einen Mehrbedarf für Schwangere, der zusätzlich gezahlt wird.
LG
Tinchen
Hallo musicus,
wenn überhaupt, dann bildet ihr eine Haushaltsgemeinschaft und keine Bedarfsgemeinschaft, da deine Freundin keinen Anspruch auf Leistungen aus ALG II. Leider wird bei der Haushaltsgemeinschaft unterstellt, dass der "Eine den Anderen mitfinanziert". Da solltest du unbedingt Widerspruch einlegen und klarstellen, dass deine Freundin dich nicht finanziert.
LG
Tinchen
Hallo nikex,
wenn du kein Schüler mehr bist, dann kannst du auch Hartz IV beantragen, da du auch über 25 bist.
Ein Problem könnte aber sein, wenn du noch keine Ausbildung hast, da deine Eltern verpflichtet sind, die die Erstausbildung zu finanzieren.
Ich denke aber, das sollte alles so glatt durchgehen.
LG
Tinchen
Hallo Rikku,
ich habe leider auch nichts gefunden, nur den für die kostenaufwändigere Ernährung.
Möglicherweise gibt es dafür keinen amtlichen Vordruck, so dass du es so beantragen musst oder wenn es einen gibt, dann liegt er bei der zuständigen ARGE aus.
Hier ist mal eine Auflistung der Formulare der ARGE, die im Internet zu finden sind:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/zentr…sengeld-II.html
LG
Tinchen
Hallo olive37,
leider kenne ich mich in diesem Rechtsgebiet nicht aus, deswegen kann ich dazu auch keine Angaben machen.
LG
Tinchen
Hallo olive37,
ich denke schon, dass er Anspruch auf Hartz IV hätte, da er ja erwerbsfähig ist, seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hätte und sich nicht nur zum Zwecke der Arbeitssuche in Deutschland aufhält.
Soweit ich weiß, kann er eh deutscher Staatsbürger werden, wenn ihr verheiratet seid, das dürfte aber ein ziemliches Gewusel durch die Ämter werden.
LG
Tinchen
In diesem Fall solltest du vorerst eine Kostenzusage vom Amt einholen, damit es später keine Probleme gibt.
Beim Amt wirst du aber auch gefragt, warum du nicht zu Hause einziehen willst und muss dies mit Gründen darlegen, die z.B. auf eure familiären Verhältnissen beruhen. Du kannst auch mit "Berufschancen" argumentieren, die höher sind, wenn du z.B. in eine andere Stadt etc. ziehst.
Erst einmal die Frage: Warum ziehst du von zu Hause aus, wenn du noch Schülerin bist?
Möglicherweise hast du ja dann als Schülerin auch Anspruch auf Bafög, je nach dem, welche Schulform du besuchst.
Wenn es nicht reichen sollte und deine Eltern für den UNterhalt nicht aufkommen können, zu dem sie verpflichtet sind, wirst du ergänzende Sozialhilfe erhalten.
Die Frage ist, ob der Staat das so einfach mitmacht, wenn du von zu Hause ausziehen willst. Hierfür müssen trifftige Gründe vorliegen.
grundsätzlich ja, weil du dich nicht mehr in der schulbildung befindest.
was sollte denn dagegen sprechen, wenn deine tochter zu ihrem freund zieht. sie ist 20 jahre alt, vom gesetz her gibt es da keine hindernisse;)