Beiträge von millymalina

    Ich suche dringend eine neue Wohnung in Berlin, da mein Freund und ich uns getrennt haben, ich Untermieterin bin und er die Wohnung wieder für sich haben will.

    Jetzt bin ich allerdings etwas verwirrt, was denn nun die neue Wohnung kosten darf, damit das Jobcenter die Miete übernimmt.

    Die Quadratmeteranzahl ist leicht zu findn, max. 50qm. Aber bei der kaltmiete finde ich zwei unterschiedliche Angaben und weiß nicht, was jetzt stimmt (es geht immer um eine Person).

    Einmal 364,50€ und einmal 426€. Wurde das Anfang 2023 mit der Umstellung aufs Bürgergeld angepasst und 426€ ist jetzt die neue Mitetobergrenze?

    Hoff, dass jemand mir da weiterhelfen kann :)

    Hallo liebe Leute :)

    Ich muss morgen beim JC anrufen und fühle mich total unvorbereitet und ein wenig verwirrt. Hoffe jetzt, dass hier vielleicht jemand Licht ins Dunkel bringen kann:)

    Ich bin leider seit vielen Jahren beim Jobcenter, galt auch lange wegen psychischer Probleme als arbeitsunfähig.

    Mein oberstes Ziel ist es, komplett vom JC wegzukommen!!

    Jetzt habe ich eine 20h-Teilzeitstelle gefunden und kann am 15.11. anfangen!

    Mit dem Geld käme ich insgesamt gerade so hin, ich lebe sehr sparsam. Will mich also vom JC abmelden.

    Meine Coachin meinte jetzt allerdings, ich solle unbedingt Einstiegsgeld beantragen.

    Das müsste nur bloß so schnell wie möglich passieren, da der 15. ja schon bald ist.

    Nur hab ichs irgendwie nicht richtig verstanden...

    Kann ich mich von den Hartz4-Leistungen abmelden und trotzdem, also nur, das Einstiegsgeld bekommen?

    Und angenommen, das wäre so, würde dann zusätzliches Einkommen, das ich eventuell hätte, wieder angerechnet werden oder würde das das JC dann nichts mehr angehen?

    Danke für eure Antworten :)

    Hallo,
    also vorweg meine jetzige situation: ich bin 18 und habe eine eigene wohnung, gehe noch zur schule, bekomme momentan das kindergeld und das wohngeld von meiner mutter. meine eltern sind getrennt, meine mutter bezieht hartz4,, hat aber eine nebeneinkunft. allerdings bin ich noch bei ihr in meinem ehemaligen wohnort gemeldet, weshalb sie ja noch das wohngeld bekommt (und es dann mir gibt).
    ich habe mitte juli diesen jahres meine schulausbildung abgeschlossen, da ich nicht studieren und keine ausbildung anfangen werde entfällt ja mein anspruch auf kindergeld, richtig? oder greift da diese regelung, dass kindergeld bis zur vollendeung des 21. lebensjahres bei arbeitslosigkeit des volljährigen kindes ausgezahlt werden kann?
    ich werde aus dem grund keine ausbildung etc anfangen, weil es sich nicht lohnt.im frühjahr 2013 werde ich mit meinem freund auf reisen gehen, das steht fest, gilt es also nur noch die zeit bis dahin zu überbrücken. angenommen, mein freund (noch 17, wird im oktober 18) und ich, ziehen zu meiner oma, die ein haus besitz, in dessen oberer leerstehender etage wir zusammen wohnen können, sind wir dann eine bedarfsgemeinschaft?

    so und nun zu meiner eigentlichen frage: ist es unter all diesen vorraussetzungen für mich möglich, nach abschluss der schule hartz4 zu beziehen? und muss man eigentlich nachweisen,dass man auf der suche nach arbeit ist oder so?

    würde mich sehr sehr sehr über antworten freuen!
    lg