Hallo,
ich habe ein Problem, vielmehr mein Sohn, er bezieht seine erste eigene Wohnung und er hat Erstausstattung beantragt.
Er hat kein Hartz 4 mehr, er bekommt KDU zur Wohnung und BAFög, sowie Ausbildungsgeld, und Halbweisenrente.
Die Begründung zur Ablehnung hieß wie folgt, nur mündlich nicht schriftlich, die Wohnung sei zu teuer, die Wohnung wurde ja nicht genehmigt er könne ja noch mit 27 zu Hause wohnen. Die Kaltmiete beträgt 254,€ statts 241€ weil das Bad gefließt ist.
Gerechtfertigt das eine Ablehnung zur Erstausstattung?
Wer kann helfen?
Danke