Hallo,
ja stimmt, der Link ist relativ alt. Bei der Flut an Informationen kann man schwer abschätzen, was noch seine Gültigkeit hat.
Ich zitiere mal aus dem EV
"Halten Sie sich innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches auf, muss sichergestellt sein, dass Sie persönlich an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von Ihnen benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind.
Zum zeit- und ortsnahen Bereich gehören für Sie alle Orte in der Umgebung Ihres Grundsicherungsträgers, von denen Sie in der Lage sind, Vorsprachen täglich wahrzunehmen.
[...]
Wird ein genehmigter auswärtiger Aufenthalt unerlaubt verlängert, besteht ab dem ersten Tag der unerlaubten Ortsabwesenheit kein Anspruch auf Leistungen."
Ich habe es so interpretiert, dass ich verfügbar sein muss. Bzw. angeben muss, wann ich "nicht verfügbar" bin.
Wenn als Ziel der EV die Sicherung des aktuellen Arbeitsvertrages ist (so steht es drin), verstehe ich nicht, warum ein Bewerberprofil von mir aufgenommen werden soll, warum Bewerbungskosten übernommen werden, warum ich mich zeitnah (3 Tage nach erhalt von Stellenangeboten) bewerben soll ...
Also für mich sieht das so aus, als wäre einfach eine Standard-EV genommen und ein Haken bei "Hat eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung" vergessen worden...
Nun ja, ich habe mich bereits an das Amt gewendet und erwarte einen Beratungstermin - ich bin gespannt...