Hallo Hoppel,
nein blieb nicht gleich. Ich hab dir dazu eine pm gesendet.
gruß
Hallo Hoppel,
nein blieb nicht gleich. Ich hab dir dazu eine pm gesendet.
gruß
Hallo,
...nicht wirklich "nicht berücksichtigt"...die Leistungen waren auf den Lohn, den ich bei der ZA hatte, für den kompletten März berechnet bzw. berücksichtigt. Es ist lediglich ein durchgehender Jobwechsel angefallen.
Ich kann das nicht so richtig verstehen, wie die das berechnen, bzw. auf welcher Grundlage den nun???:confused:
Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen und mir die Sachlage genau erklären.
Ich war bis Mitte März über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Die Löhne wurden erst 3 Wochen im darauf folgendem Monat überwiesen. Also der Lohn für Februar Ende März.
Mein ALG 2 immer am Monatsende für den folgenden Monat.
Am 15.03 habe ich jedoch einen neuen Job angefangen, für den ich ende März auch Lohn schon erhalten habe.
noch mal im Überblick:
29.02 Alg2 für März (anteilig, auf der Berechnungsgrundlage des Lohns für Februar)
20.03 Lohn für Februar (ZA)
30.03 Lohn für März (neuer Job / anteilig, da ab 15.03 beschäftigt)
Ich habe dies der Arge mitgeteilt und sie fordert nun Leistungen zurück, da ich zu Unrecht Leistungen im Zeitraum vom 01.03-30.04 erhalten habe.
Für April verstehe ich ja, da ich noch meinen Lohn von der ZA für die erste Märzhälfte noch bekomme und für meinen neuen Job ja schon erhalten habe. Somit habe ich keinen Anspruch für April.
Aber warum für März??