Beiträge von Ranlatrus

    Ich möchte im Sommer mit der Fachoberschule anfangen, und da ich höchstwahrscheinlich nicht Bafög-berechtigt bin, werde ich dazu Alg 2 beantragen müssen. (Was per sé auch möglich sein sollte: Hartz IV für Schüler und Auszubildene , ausbildungundgeld.de)

    Dazu ein paar Fragen meinerseits:
    1. Muss ich zu erst eine Auszugsgenehmigung beantragen oder erst Hartz IV selbst? Oder ist das beides in einem Formular?
    2. Wenn die Auszugsgenehmigung abgelehnt wird, würde ich dann trotzdem Alg 2 bekommen, nur dann halt ohne das Wohngeld?
    3. Soll ich das Formular aus dem Netz einfach so ausfüllen und dort hinbringen, oder soll ich mich vor Ort bei dem Jobcenter beraten? Muss man da lange warten?