Hallo Paris,
danke für deine Antwort.
So habe ich das auch verstanden, das der Teil des Kindergeldes, der nicht zur Bedarfsdeckung benötigt wird wieder an die Mutter zurück fließt und ihr als Einkommen angerechnet wird. Und eben da liegt mein Problem.
1) Haben Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen Anderen, der nicht Leistungsträger ist, geht der Anspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über...(§33; Sozialgesetzbuch 2)
Und hier ist doch der Teil "bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen" derjenige, der mich nicht einsehen lässt, warum ich mehr ans Amt leisten soll, als diese für mein Kind leisten? Denn die werden ja eben nicht 251 Euro überweisen, sondern selbst wenn ich nicht zahle, das Kindergeld abziehen!
Irgendwie erschießt sich mir das einfach nicht.
Ich hatte ja schon mit solchen Anfeindungen gerechnet.
Zunächst einmal komme ich schon über einen sehr großen Zeitraum meinen Verpflichtungen nach und bin eben auch der der sich den Arsch aufgerissen hat (auf gut deutsch) um trotz aller Bemühungen der Kindesmutter nicht unserem Sohn alles zu verbauen, da beide Eltern bis über beide Ohren verschuldet sind. Und wenn durch meine Zahlungen und das Kindergeld der Betrag gedeckt ist, den die Arge zahlt, wo belaste ich dann dich als Steuerzahler mit meinen Unterhaltsverpflichtungen?
Mir zu unterstellen, ohne mehr zu wissen, ich wüsste nicht was Verpflichtungen bedeutet, ist schon anmaßend. Denn die einzige Person, die niemals für irgendetwas gerade stehen musste ist eben die Kindesmutter. Ich zitiere mal deren Anwalt: "bei ihr ist ja eh niemals was zu holen."
Und ich kann eben auch überhaupt nichts dafür, das sie ihren zweiten Mann auch entsorgt hat und sich jetzt wieder einen neuen gesucht hat, der eben auch zu faul ist arbeiten zu gehen. Und wenn der Überschuss aus Kindergeld und Unterhalt denen als Einkommen angerechnet wird, so ist es nun mal so, das ich faktisch für sie und nicht für meinen Sohn zahle.
Wie viel ich dann für eine Ausbildung zurücklege oder auf anderem Weg unserem Kind zugute kommen lasse, steht mir dann eben wieder frei.
Und im übrigen bin ich ebenfalls seit über 14 Jahren durchgängiger Steuerzahler!!! Also ist deine Argumentation diesbezüglich relativierbar.
"Oh Mann - manchmal bin selbst ich fassungslos angesichts bestimmter Fragen. Aber nun ja... Kann es sein, daß die Kindesmutter durch das Kind Belastungen hat? Kann es sein, dass die Kindesmutter - offensichtlich im Gegensatz zu Dir - ständig Unterhalt an das Kind leistet?"
Schön zu hören, das ich dich zum verzewifeln bringe, wenn ich zugebe, da sich keine Ahnung davon habe, weil ich eben noch nie Leistungsempfänger war:-)
Und gerade die Behauptung der Belastungen.... welche sollen das denn sein? und wer alleine Versorgen will und alle Bezugspersonen im Leben seiner Kinder entsorgt und ersetzt soll bitte auch für diese Entscheidung gerade stehen (Thema Verantwortung, du erinnerst dich?).
Willst du mir jetzt erzählen, das die Arge ihr den halben Kinderfreibetrag anrechnet? Wenn ja, kann sie ihn gerne behalten. Wenn nein, so steht er doch dem zu, der laut Gesetz den gesamten Barunterhalt tragen muss. Und eins kann ich dir versichern. Für ein Arbeitsverhältnis wird sie ihn definitiv nicht mehr beötigen.
zu deiner Aussage:
"Was hat die sozialhilferechtliche Grundsicherung mit dem Unterhaltsanspruch zu tun? Der zivil- und familienrechtliche Unterhaltsanspruch hat nichts mit dem sozialhilferechtlichen Bedarf zu tun."
Hat er nicht in soweit was damit zu tun, das eben der Unterhalstanspruch durch die ARGE neu berechtnet werden muss (und zwar nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches) und nicht einfach der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch übernommen werden darf?
Wie sich so ein Unterhalt im Zivilrecht berechnet lassen wir jetzt mal aussen vor. Denn das ist ein Fall für sich.
Letztlich vielleicht noch eins, da du ja schon zu Beginn die mangelnde Bereitschaft zur Erfüllung von Verpflichtungen ansprichst.
Im Vorfeld hatte die Kindesmutter ihren Verzicht auf Unterhalt erklärt. Und ehe da jetzt auch wieder was kommt. Nein ich habe das nicht erzwungen, es war ihre Idee, weil sie hoffte mich so dazu zu bringen, meiner Erzieherischen Verpflichtung nicht mehr nach zu kommen. Denn das passt ihr garnicht, das man als Vater Verantwortung übernehmen will und sie war zus ehr damit beschäftigt, zu diesem Zeitpunkt, den Ersatzvater zu entsorgen und zu ersetzen.
Natürlich ist mir dei fehlende rechtliche Bindung einer solchen Erklärung bewußt. Nur ich für meinen Teil hätte sie nur dann abgegeben, wenn ich mir sicher bin, das ich auch unseren Lebensunterhalt alleine bestreiten kann. Und wäre eben nicht einen Tag nach der Unterzeichnung aufs Amt gelaufen und hätte erklärt: Liebes amt ich hab den Vater jetzt endgültig entsorgt, aber bitte zahlt ihr für unser Leben.
Wer also bitte übernimmt hier keine Verantwortung für sein Leben und seine Entscheiungen.
Und wenn es dich so stört das ich es ablehne auch noch indirekt dafür zu zahlen das solche Menschen ihr Leben nicht auf die Reihe kriegen, dann steh auch du auf und sorge mit dafür das Väter endlich aich Rechte bekommen und nicht nur zahlen müssen.
Eins ist sicher. Würde unser Sohn bei mir leben, dann müsste nicht der Staat aufkommen. Für nichts!!!
MfG