Er hatte als Einkommen Kindergeld und Unterhalt, da er noch Schüler war. Er ist aber bereits seit Januar 2010 volljährig und macht jetzt eine Ausbildung. Das die Versicherungspauschale in Höhe von 30€ zu Unrecht nicht erbracht worden ist, steht definitiv fest. Daher muss ich ja einen Überprüfungsantrag rückwirkend stellen. Ich möchte eigentlich nur wissen, wenn ich jetzt im Mai einen Antrag stelle, ob das ganze Jahr 2011 berücksichtigt werden muss.