Nein, fest steht es nicht, dass wir Anspruch auf Kinderzuschlag gehabt hätten. Aber die Vermutung liegt sehr nahe. Wir haben zur Zeit ein geringfügig niedriegeres Einkommen als zu der Zeit und bekommen volles Kindergeld und zusätzlich noch Lastenzuschuss. Und anhand der Berechnungsbögen habe ich es mit unserem damaligen Einkommen nachgerechnet. Ich komme (mit etwas höherem Lastenzuschuss) auf ca. 180,- Euro monatlich mehr Geld, als wir gezahlt bekommen haben.
Mir ging es auch eher darum: Es kann in diesem Zusammenhang tatsächlich passieren, dass das Jobcenter nicht für sie zuständig ist und andere zuständige Leistungsträger nicht rückwirkend zahlen. In diesem Fall würde aber in jedem Fall keine Rückforderung durch das Jobcenter erfolgen, da diese einen Auftrag zur Grundversorgung haben und so lange faktisch ohne ihr Verschulden kein Geld geflossen ist, ist das Jobcenter in jedem Fall zuständig gewesen.
Und wenn ich etwas unternehme, werde ich einen Überprüfungsantrag stellen!