Hallo an alle!
Ich wüßte gern, unter welchen Umständen das JC die Miete übernehmen kann. Mir ist klar, das es eine Obergrenze für die qm gibt (nach Personenzahl; Alleinstehende --> 45 qm). Außerdem gibt es eine Obergrenze für die Miete. Aber das wars schon mit meinem Wissen. wie bestimmt sich eigentlich diese Obergrenze? Ich wohne in Bendorf bei Koblenz; ein Mietspiegel existeiert dort meines Wissens nicht. Nimmt das JC dann eine mittlere Miete als ok an?
Und dann habe ich noch eine Frage: Übernimmt das JC nur Mieten für Sozialwohnungen (ich meine damit eine Wohnung, wo man einen wohnberechtigungsschein braucht) oder kann jede wohnung bezahlt werden, wenn nicht zu groß und/oder zu teuer?
Vielen Dank für Eure Antworten!
pmarie