Hallo,
erstmal Danke für die schnelle Antwort...:D
...ich bin alleinerziehend und ich wohne ja nicht alleine.Mein Sohn lebt ja auch bei mir und das an 3 Tagen in der Woche...der ALG II Rechner zeigt mir einen " Anspruch "von 100,33 an...
ok...nach Abzug aller Kosten von mein Nettogehalt ( Kalt-Miete,Versicherung,Internat,Werbungskosten...also Kosten die mit ALG2 im Einklang stehen) verbleiben mir tatsächlich nur 350 EUR monatlich...weniger als die Regelleistung ALG II Empfänger...:(...und hiervon muss ich noch mein Sohn an den Tagen wo er bei mir ist (12-15 Tage im Monat ) verköstigen....das kann doch nicht sein das das Jugendamt so eine Maßnahme durchführt und ich kein Geld mehr zum Leben habe...???:confused: