Beiträge von mikeweiss

    Hallo,
    erstmal Danke für die schnelle Antwort...:D
    ...ich bin alleinerziehend und ich wohne ja nicht alleine.Mein Sohn lebt ja auch bei mir und das an 3 Tagen in der Woche...der ALG II Rechner zeigt mir einen " Anspruch "von 100,33 an...

    ok...nach Abzug aller Kosten von mein Nettogehalt ( Kalt-Miete,Versicherung,Internat,Werbungskosten...also Kosten die mit ALG2 im Einklang stehen) verbleiben mir tatsächlich nur 350 EUR monatlich...weniger als die Regelleistung ALG II Empfänger...:(...und hiervon muss ich noch mein Sohn an den Tagen wo er bei mir ist (12-15 Tage im Monat ) verköstigen....das kann doch nicht sein das das Jugendamt so eine Maßnahme durchführt und ich kein Geld mehr zum Leben habe...???:confused:

    Hallo,

    auf Anweisung des Jugendamtes besucht mein 13 jähriger Sohn ein Internat.

    Ich muß von mein Verdienst 305,-- inkl. Kindergeld jeden Monat aus eigener Tasche bezahlen.

    Besteht die Möglichkeit Aufstockung zu erhalten?Ich bin Altenpflegerin und verdienen Brutto ca. 1800,- monatlich.Mein Nettogehalt liegt bei 1450,- plus 184 EUR Kindergeld.

    Mein Sohn ist stets Freitags,Samstags,Sonntags zuhause und von Montag bis Freitag vormittag im Internat.Somit müssen doch die Regelleistungen für diese 3 Tage x 4-5 Wochen berücksichtigt werden,also 12-15 Tage im Monat?

    An Kalt Miete ( 60qm ) zahle ich 401 EUR und ich bin alleinerziehend. Kann ich die Kostenbeitragsverpflichtung von 305 EUR in den Bereich Werbungskosten einbauen?

    Liegt durch die Zahlung der 305 EUR nicht ein Härtefall vor,da ich durch Zahlung dieses Betrages selbst Leistungen nach SGBII benötigen würde???


    Bitte um Infos...Danke Mike:D