Beiträge von Matze

    Ich kenne mich nicht besser aus, weswegen ich ja hier Hilfe gesucht habe. Ich habe ja geschrieben "vielleicht verstehe ich das ganze falsch". Wenn ich kein Recht auf farbrikneue Geräte habe, wie eben eine Waschmaschine oder Kühlschrank, dann akzeptiere ich dies so und kaufe es mir von meinem Geld, da ich einfach bei hygenischen Gegenständen nix benutzes haben möchte. Aber wenn ich mir die Waschmaschine, den Kühlschrank und den Herd selber kaufe bin ich pleite und die Wohnung bis auf die 3 Gegenstände und ein Bett leer. Deswegen war meine Überlegung zu jedem Gegenstand dass die Arge mir evtl. bezahlen würde im Rahmen der Erstausstattung, einen Teil der ersparten Regelleistung dazuzugeben. Dahinter war keine böse Absicht und auch kein verstecktes Verbrechen geplant. Man kann ja anhand der Kontoauszüge und Rechnungen sehen für was das Geld ausgegeben wurde. Habe hier nur nachgefragt ob sowas erlaubt ist, aber irgendwie habe ich da wohl einen wunden Punkt getroffen, anders kann ich mir die leicht harsche Reaktion ("Blödsinn" etc.) nicht erklären.

    Sorry und trotzdem Danke.

    Danke für die Antwort.

    Also zu mir, ich wohnte bisher zur Untermiete bei meinen Eltern und ziehe in meine erste eigene Wohnung. Und entweder verstehe ich das ganze falsch aber ich dachte schon das ich ein Recht auf Erstausstattung habe.

    Zitat

    Abweichend von § 20 Abs. 1 SGB II(Externer Link) werden nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB II(Externer Link) einmalige Leistungen festgeschrieben, die nicht von den Regelbedarfen erfasst und somit bei Bedarf ergänzend zu gewähren sind. Hierbei handelt es sich um Leistungen für

    1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte ,



    Quelle, klick

    Dazu nehme ich noch einen Auszug aus den "Materalien zur Gleichstellungspolitik".

    Zitat


    Die Leistungen für Erstauststattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte ist bei entsprechenden Nachweis auf Antrag insbesondere in den folgenden Fällen zu erbringen:


    d) bei einem erstmaligen Bezug einer Wohnung ohne eigenen Hausstand



    Quelle (Seite 36), klick

    Und nochmal zur Waschmaschine, ich benötgie aus Platzgründen einen Toplader und hab die letzten Tage im Internet danach gesucht aber in der Preisklasse (200-250€) nichts finden können. Aber dann suche ich weiter. Mir gings nur darum ob es erlaubt wäre etwas Geld selbst drauf zu legen. Alleine ein besseres Gerät kann ich mir ja nicht leisten, aber wenn ich bei den Großgeräten jeweils 50-100,-€ dazugeben könnte um so ein besseres und langlebigeres Gerät zu kaufen, das wäre ja kein Verbrechen in meinen Augen. Es ist ja nicht so das irgendwo ne Waschmaschine steht und ich trotzdem Geld dafür beantrage und dieses Geld für mich einstecke. Des Weiteren steht ja nirgends das ich die Erstauststattung von der Regelleistung oder dem Vermögen bezahlen muss.

    Können schon. Stellt sich nur die Frage (die sich bei der Prüfung der Rechnungen auch das Jobcenter stellen könnte) - WOVON?

    Gruß!

    Die vom Jobcenter wissen doch über meine Finanzen bescheid, die haben ja meine Kontoauszüge und wissen was ich auf dem Sparbuch habe. Und wenn ich dieses Geld, welches man ja bis zu einer gewissen Grenze besitzen darf, nehme und für die Differenz ausgebe wäre es doch kein Problem oder? Es geht mir einfach darum das es ziemlich schwer ist z.B eine Waschmachine für 200-250,-€ zu finden die auch was taugt (Stichwort Wasser- und Stromverbrauch) und nicht gebraucht ist, bei hygenischen Gegenständen möchte ich nichts gebrauchtes.

    Bei Besteck, Töpfe, Regale und so Sachen ist es ja kein Problem, da langen dann paar Euro, aber bei größeren Sachen möchte ich eben auch im Rahmen meiner Möglichkeiten einkaufen und auch Sachen die lange halten. Da ist ja nicht böses dabei oder?

    Und mir steht ja eine Erstaustattung zu, mir gehts nur darum das zu kaufen was ich möchte und die Differenz selber auszugleichen, eben mit den Mittel die ja bekannt sind. Allein würd ich mir das ja auch nicht leisten können.

    Danke für die Antwort. Also wenn ich keine Preise angebe, bewilligen Sie mir dann vorgeschriebene Preise? Kann ich dann trotzdem wenn ich den Bescheid bekommen sollte, die Differenz aus eigener Tasche zahlen? Ohne dies jetzt beim Antrag anzugeben?

    Hi, ich bräuchte etwas Hilfe beim Antrag auf Beihilfe zur Erstaustattung. Ich ziehe zum 1.02.13 in meine erste eigene Wohnung und bräuchte demnach alles was man für einen eigenen Haushalt benötigt. Beziehe ALGII und bekomme die Miete gezahlt von der Arge. Ich weiß jetzt aber nicht was ich alles in den Antrag schreiben soll. Ich habe mich mal in den "Materialien zur Gleichstellungspolitik" (ab Seite 36) eingelesen und dort steht z.B.

    - Kühlschrank 200,-€
    - Waschmaschine 250,-€

    Muss ich jetzt bei allen Sachen die ich benötige diese Preise angeben, oder die tatsächlichen Preiseder Gegenstände? Beispiel, ich habe mir eine Waschmaschine für 398,-€ ausgesucht, also gebe ich dann diesen Preis an oder wird dieser gleich abgelehnt und es wird gar nix übernommen? Oder ist es möglich bei Waschmaschine die 250,-€ zu beantragen und bezahle die Differenz zum teureren Artikel aus eigener Tasche? Also das wäre für mich ok da ich bei den Gegenständen meiner ersten eigenen Wohnung nicht eingeschränkt sein möchte und deswegen würde es mir schon reichen wenn die Arge einen Teil der Kosten übernimmt ich aber auch die Artikel kaufen kann die ich gerne möchte.

    Also kurz zusammengefasst, was soll ich im Antrag schreiben?