ah ja , sieh mal einer an . 12 stück
Hey, das ist eine gute Idee, mit einer schriftlichen Zusage VOR dem Praktikum.
ah ja , sieh mal einer an . 12 stück
Hey, das ist eine gute Idee, mit einer schriftlichen Zusage VOR dem Praktikum.
ups ! Habe gerade gesehen das der Ursrungsbeitrag ja schon älter ist. Na vllt haben sich die Gesetzte etwas geändert seitdem und meine Antwort ist trotzdem etwas hilfreich für andere
Hallölle,
also ich bin auf aktiver Stellensuche und mir wurde von meiner Sachbearbeiterin direkt gesagt , ich könne mich auch für unbezahlte Praktika bewerben und würde weiterhin ALGII erhalten. Das wäre überhaupt gar kein Problem.
Leider weiß ich dazu keine Gesetzestexte weil ich das allererste mal arbeitslos bin. Aber es gibt wohl mindestens 2 Sozialgesetzesbücher ( SGBI und SGBII ) und damit unterschiedliche Gesetzesgrundlagen für ALGI und ALGII.
Ich habe meinen Beruf gewechselt, meine Ausbildung vor einem Jahr privat finaziert. klaro Oder auch NICHT klaro, es gibt ja Weiterbildungs- und Fortbildungsförderungen und -möglichkeiten. Man muß nur ab und zu seinen Mut zusammennehmen und fragen ! Das hätte mir den Berufswechsel um einiges erleichert, muß ich sagen . Aber nun gut. Weiter gehts.
fröhliche Grüße.
Hallölle,
aber das würde ja dann bedeuten das man sich zeitgleich beim Arbeitsamt UND beim Jobcenter melden und Formulare ausfüllen muß um genau diesem Sachverhalt vorzubeugen ? ?
Und das geht ja nicht.
Das Jobcenter schickt einen wieder weg wenn man vorher nicht beim Arbeitsamt war und wenn es beim Arbeitsamt sagen wir mal 2 bis 3 wochen dauert bis entschieden wurde was mit dem Antrag ist hat man unter Umständen ein Lücke von 1 Monat in dem man nicht Kranken versichert ist. Ich dachte es besteht ersicherungspflicht in Deutschland ?
Und ist HartzIV nicht die Grundsicherung ? Oder gibt es da einen Unterschied ?
Und beim Arbeitsamt sagt es einem ja auch keiner das man NICHT auf den Bescheid vom AA warten muß. Wovon man ja automatisch ausgeht. Und sich am besten, damit nichts schief geht, dann gleich mal noch zusätzlich beim Jobcenter melden muß/kann . . . ?
fröhliche und irritierte Grüße.
Bei mir war das letztes Jahr so : Ich wurde vorstellig bei Arbeitsamt am 30.10.2012.
Mußte zum Jobcenter, dort war ich am 2.11.2012. Entschieden wurde Mitte November und Leistungen habe ich rückwirkend zum 1.10. bewilligt bekommen.
Ach ja, ich habe erstmal selbst gekündigt und wollte den Midijob den ich hatte dann nachträglich nach meiner Kündigung nach Absprache mit meinem Arbeitgeber in einen 400€ Job umwandeln. Der Arbeitgeber hat dann aber seine Zusage zurückgezogen und so wurde ich dann doch Arbeitslos.
ja, wohl wahr . . . .
Kann man sich in diesem Fall an dem Urteil siehe unten orientieren ? hab ich beim googeln gefunden und dadurch eure tolle Seite hier
Und wie sollte er da vorgehen ? Einfach vorbeigehen und mit dem Sachbearbeiter sprechen oder schriftlich per Post reagieren und den Bescheid "anfechten" ( hört sich blöd an ) bzw rückwirkende Leistungen geltend machen ?
Hartz-IV-Anspruch bleibt auch bei verspätetem Antrag bestehen
Hallöölle ,
ich habe auch eine Frage zur Leistung.
Mein Exfreund hat sich im Oktober 2012 beim Jobcenter gemeldet.
Keine Eingaben in den Computer, nur mündlich gefragt wie das Beschäftigungsverhältnis der letzten zwei Jahre war.
Arbeitslos, selbst gekündigt, war er seit Juli 2012.
Die haben ihn wg Erstanatrag zum Arbeitsamt geschickt.
Dort war er am 22.10. und hat alle Formulare erhalten.
Seit diesem Tag kamen schon verschiedene Jobangebote per Post vom Arbeitsamt.
Bei der Erst-Erfassung beim Arbeitsamt hieß es auf direkte Nachfrage, ab dem Tag der Meldung 22.10.2012 beim Arbeitsamt sei er auf alle Fälle krankenversichert.
Das war sehr wichtig da er aufgrund akuter Zahnprobleme dringend zum Zahnarzt mußte.
Der optisch sehr schlechte Zustand seiner Zähne ist auch der Grund für häufige Absagen nach Vorstellungsgesprächen.
Der Vorletzte Arbeitgeber ist nicht mehr aufzufinden, da das Geschäft geschlossen ( Gastronomie ) und die Private Adresse nicht bekannt ist.
Der letzte Arbeitsgeber hat die Unterlagen ausgefüllt und zweimal an die falsche Adresse geschickt, da die alte Adresse wohl noch im System war und nicht die aktuelle Absenderadresse vom Briefumschlag berücksichtigt wurde.
Am 28.12.12 war er mit den vollständigen Formularen beim Arbeitsamt. Da wurde festgestellt , dass er kein Anspruch auf Arbeitslosengeld hat sonder ALGII beantragen muß.
Dann am 2.1. 2013 zum Jobcenter. Leider war noch geschlossen deshalb am 3.1. vorstellig geworden.
Nach der Beratung weiter geschickt worden zur einer andere Stelle, die zuständig für Obdachlose und Wohnungshopper ist.
Seine Meldeadresse vor allem wg Post, ist die Adresse seiner Mutter, zu der er nach 6 Jahren Funkstille erst seit letztem Jahr wieder Kontakt hat. Unterkunft findet er abwechselnd bei verschiedenen Freunden.
Nun ist sein Bescheid gekommen und er erhält die Grundsicherung in Höhe von 382€ ab dem 1.1.2013.
Nun meine Frage, sollte er nicht Grundsicherung ab dem 22.10.2012 rückwirkend erhalten, da ab diesem Tag Bedarf bestand/besteht ?
Mahnungen oder ähnliches gab es vom Arbeitsamt nicht, Jobangebote wurden zugeschickt, erfasst wurde er als arbeitsloser.
(Bei mir war das letztes Jahr so : Ich wurde vorstellig bei Arbeitsamt am 30.10.2012.
Mußte zum Jobcenter, dort war ich am 2.11.2012. Entschieden wurde Mitte November und Leistungen habe ich rückwirkend zum 1.10. bewilligt bekommen. )
Fröhliche und gespannte Grüße.
hallöölle,
mhh , na gut - schade aber auch.
Vielen Dank für Deine rasche Antwort !
Allerdings stottert sie schon monatlich 40€ an das Jobcenter oder das Arbeitsamt ( an welches genau weiß ich jetzt nicht ) ab, da sie ca.1300€ vorübergehend als Darlehen erhalten hat, BEVOR sie HartzIV + die Kostenübernahme zu einer Erstausbildung bewillgt bekam.
Sie hat damals ihren Job selbst gekündigt wg Überlastung und Mobbing. Sie bekam auch vom Amtsarzt des Arbeitsamtes diagnotiziert dass sie wg ihres mentalen Zustandes absolut arbeitsunfähig ist.
vllt kann sie die Raten runtersetzen damit sie dann auch das Darlehen für die Waschmaschiene stemmen kann.
Ob es als HartzIV-Empfänger möglich ist an 0%-Prozent-Finanzierungs-Aktionen von diversen Elektromarktriesen teilzuhaben ? ? Oder fliegt man da eh durchs Raster weil eben ohne Einkommen ? Weiß das zufällig auch jemand ? Habe selbst erst letzte Woche den ersten Kredit meines Lebens beim Optiker meines Vertrauens aufgenommen. Für meine Super-Dupper-Brillengläser, damit ich ordentlich sehen kann und bei Vorstellungsgesprächen nicht gehandicapt bin . Aber das ist ein anderes Thema . . . . Zurück zum Thema: Obwohl das wohl unnötig sein wird oder ? Das Darlehen über das Jobcenter wird wohl die bessere Wahl sein und wohl doch hoffentlich auch zu 0% Zinsen laufen ??? . .. . wahrscheinlich gerade selbst die Frage beantwortet Wiedrsprüche natürlich gerne gestatte
fröhliche Grüße.
Hallo Alle zusammen,
eine sehr gute Freundin von mir ist HartzIV-Empfängerin. Vor ein paar Wochen ist ihre Waschmaschiene kaputt gegangen. Hat sie Anspruch auf Leistung ? Ist das Mehrbedarf oder Sonderbedarf ? Es ist ja ein wiederkehrender, ständiger Bedarf und sie muß ja auch angemessen unter die Leute und ihrer schulischen Ausbildung nachgehen können, sprich: was man gemeinhin als sauberes und ordentliches Erscheinungsbild kennt.
Zur Zeit geht sie in einen Waschsalon und das kostet 10 bis 15 Euro pro Monat. Wenn sie zu mir mit dem Bus fährt um ihre Wäsche zu waschen kostet das einmalig €3,60. Bei einer Hin und Rückfahrt am gleichen Tag € 5,60.
Wo finde ich was zum Nachlesen und wie sollte sie am besten vorgehen ?
Fröhliche und dankbare Grüße, DorisDay