Huhu,
Ich habe heute nochmal im internet geschaut zwecks der qm zahl für eine Wohngemeinschaft . habe mir mehrer Seite durchgeschaut und gesetztexte nachgeschaut. in einem Urteil aus Dresen "SG Dresden Az:S20 AS 5022/08 ER- wurde endschieden -
Zitat:
" Im falle einer Wohngemeinschaft gelten nicht die für eine Bedarfsgemeinschaft herangezogenen Maßstäbe, weil bei einer Wohngemeinschaft nicht annähernd von gleichen Lebens- und Wohnverhältnissen wie bei einer Bedarfsgemeinschaft ausgeganngen werden kann."
Dann habe ich noch etwas gefunden . Bundessozialgesetzt: B 7B AS18/06R
was auch der rechtsprechung gilt das in einer Wohngemeinschaft jedem 45 qm zustehen .(qm reis liegt ca bei 4,60)
Wir haben das vor unserm Einzug in der jetztigen Wohnung angeben das wir eine Wohngemeinschaft sind, werder eine haushaltsgemeinschaft oder eine bedarfsgemeinschaft-jeder von uns hat getrennte kasse geht selbst einkaufen jeder hat sein eingenes zimmer.
Wir haben auch jetzt wieder bescheid gegeben das wir gerne umziehen möchte zwecks schwarzen schimmel, und wir dennoch eine WG bleiben möchte, das es einfacher ist eine große Wohnung zu finden als eine kleine wohnung mit 45qm die ein angemesse miete hat (meist leider sehr teuer)
Da ich aber auch in der letzten zeit viele Probleme mit dem Sachbearbeiter hatten - weil der nette herr. immer wieder sachen die ich abgeben haben verschwunden sind, oder er mich vorallem nur ärgern will indem die leistung erst am 22 des monats auf dem konto ist -obwohl alles seine richtigkeit hat -und er mich nur schikaniern will- deshalb habe ich einfach das gefühl wenn ich nachfrage das ich dort keine korekte antwort von dem herrn bekomme.
Bescheid weiß das amt was wir eine WG sind und das auch gerne bleiben wollen.
lg