es ist nicht zulässig heute evtl. zukünftige zu erwartende einkünfte zu verrechnen. das existensminimum muß gesichert sein. im zweifel muß man nach (monatlicher) vorlage der tatsächlichen einkünfte dann die leistungen zurück bezahlen, was dann aber ja auch kein problem sein sollte...(da dies zB auch ratenweise geschehen kann um die existenz nicht zu gefährden).
such mal bissl im internet, ich meine ich habe da mal ein BG-Urteil gelesen oder einen paragraphen in einem der SGB's...
Beiträge von orakel
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schon mal über bafög nachgedacht? oder zahlen die auch nix?
wenn ihr zwei getrennte haushalte habt- dann kannst doch zum essen gehen zu wem willst- ich würd das echt nicht als unterstützung angeben. was anderes wäre wenn deine mutter dir zB jeden monat die 150 euro überweisen würde als unterstützung...das versteh ich jetzt nicht ganz... -
man kann. man kann alles. stelle einen antrag. mehr als ablehnen können die nicht...
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nein auch falsch. man muß entweder 12 monate ohne unterbrechung (oder in den letzten 5 jahren insgesamt mindestens 24 monate) pflichtversichert gewesen sein, um sich freiwillig WEITERversichern zu können. eine "spontane" freiwillige krankenversicherung gibt es nicht.
im übrigen sind 400 Euro jobs sozialversicherungsfrei. 450 eurojobs nicht. das ist die freiwillige option bei der man SV beiträge bezahlt!
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sollte die lohnpfändung aber dadurch zustande kommen dass davon unterhalt für ein anderes kind bezahlt wird, dann ist dies sehr wohl zu berücksichtigen...das ist dann nur an anderer stelle bei der berechnung anzuführen, bei der einkommensbereinigung.
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aus den angaben, die du uns gibst, ist das nicht zu erklären. wie alt sind die kinder, bekomt ihr für alle kindergeld, unterhalt oder sind es euren eigenen kinder? wie hoch ist die miete? gibt es ein auto (kfz hv versicherung)?
die jobcenter versuchen leider immer sich hier und da vor zustehenden zahlungen zu drücken! wenn dein mann im monat nur 90 euro bekommt dann wird das auch nicht angerechnet (§11b(2) SGB II, 100 Euro sofortabzug).
gibt es sonstige einkommen die angerechnet werden? usw. usw.... -
also das ist jetzt alles nicht so ganz richtig.
bei einem 400 euro job dürfen 100 euro pauschal abgezogen werden, von den verbleibenden 300 noch einmal 20%- das sind 60 Euro. somit ja, verblieben ihm 160 euro. doch von den 240 euro, die ihm angerechnet werden, KÖNNTE er -wenn er ihn zahlen sollte- den unterhalt, der zb durch unterhaltstitel etc. festgesetzt ist (wodurch er einen nachweis hat, daß er verpflichtet ist, diesen betrag zu zahlen) anrechnen lassen somit WÜRDE er dennoch seine 160 Euro selbst behalten dürfen...
hast du beistandschaft beim jugendamt? die setzen ihn von ihrer seite auch unter druck, damit er sich eine vollzeitstelle sucht um den unterhalt zahlen zu können...wenn er eine vollzeitstelle hätte, dann muß er da auch erst einmal soviel verdienen dass er über den selbstbehalt kommt. dazu kommen noch werbungskosten zum erhalt der arbeitsstelle...
fazit: ein minijob wenn er annimmt, bekommt er immer noch aufstockend hartz 4 somit kannst unterhalt verpflichtend da vergessen- wenn er nicht freiwillig sich dazu entschließt!
für dich der beste weg ist über die beistandschaft bzw über einen anwalt- unterhaltstitel, wenn vorhanden, wär nicht schlecht.