Dir selbst steht während der Ausbildung kein ALG II zu. Für das Kind kommt Sozialgeld in Betracht, ob und in welcher Höhe kann ich mangels entsprechender Infos nicht einschätzen.
Das stimmt so nicht ganz, denn dort steht grundsätzlich... und das es Ausnahmen gibt. Mal ganz davon abgesehen, dass eine Aufstockung von der wir hier sprechen jedem Erwerbstätigen zusteht und als Auszubildende bin ich auch weiterhin eine Erwerbstätige. Das mit dem Sozialgeld habe ich auch gelesen, dass hilft mir aber aktuell nicht weiter.
Des Weiteren gibt es eine Neuerung, der zu Folge durchaus auch Auszubildende Hartz 4 beziehen können, leider konnte ich den entsprechenden Text bisher noch nicht finden.
Statt eine Wiederholung einer vollständigen Ausbildung solltest Du Dich in der Bildungsbörse umschauen, ob es hier nicht einen vergleichbares Kursangebot gibt. Das hätte den Vorteil, daß du bei Genehmigung des Bildunsggutscheines das ALG II normal weiter bekommst.
Nun, das habe ich bereits hinter mir, sogar schon mehrfach und meine Chancen werden täglich schlechter, da ich in einem Beruf arbeite bei dem es "täglich" zu Änderungen kommt und ich diese mit den oben genannten Bildungsangeboten und auch Bildungsgutscheinen nicht auffangen kann.
Ich habe auch schon versucht in Eigenregie die Defizite nachzuholen, dieses hat zu meinem Bedauern nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Aber wir reden hier auch von einer Verkürzten Ausbildung, von etwa 1,5 Jahren. Offiziell lautet die Verkürzung auf zwei Jahre, aber wenn alles "normal" läuft sind es halt nur 1,5 Jahre.
Ach und bevor ich es vergesse BaFöG steht mir nicht mehr zu, da ich bereits eine 1. abgeschlossene Ausbildung habe, BAB steht mir nicht mehr zu, da ich zu alt und aus dem vorhergenannten Grund. Meister-BaFöG kommt für diese Art der Ausbildung auch nicht mehr in Frage.
FAZIT:
Ich darf Hartz IV beziehen, da ich als Auszubildende keine anderen Leistungen mehr beziehen kann, die ausreichend die Bedürfnisse meiner Bedarfsgemeinschaft abdecken würden.
Trotzdem schon mal danke!
Liebe Grüße