Beiträge von fritz123

    Ja und? Was hat das mit Deiner Frage zu tun?

    Gruß!

    ja sorry wie du merkst bin ich kein fachmann in diesem gebiet.

    wahrscheinlich wirds ganz normal laufen, sie geht zum amt und füllt einen neuen antrag aus und dann abwarten....

    danke danke

    Danke für die antworten.

    ich will weder betrügen noch irgendwelche tricks anwenden.

    was ist wenn wir zusammen wirtschaften?

    ich habe eine insolvenz laufen und wir werden die nächsten jahre keine gemeinsamen konten haben bzw. gegenseitig finanziell keine verpflichtungen übernehmen (können).

    oder muss man sich generell im ersten Jahr keinen kopf machen?

    denke der mietvertrag muss eh auf uns beide laufen, 1 zimmer untervermieten darf sie nicht und gibt es auch nicht, da zu klein die bude.
    denke ich werde dann die miete zahlen .

    was ist damit: sie ist ja auch vom amtsarzt krank geschrieben.....?

    danke euch für hilfe.
    m

    nabend zusammen,

    meine freundin wohnt in einer mietwohnung und bekommt hartz 4 (komplett) gezahlt.
    sie zahlt glaub ich 20 euro auf die wohnung drauf da sie ein wenig zu gross ist.

    sie ist im moment von einem amtsarzt aufgrund psychischer probleme krank ( arbeitsunfähig ) geschrieben.

    wir spielen mit dem gedanken zusammen zu ziehen.
    ich verdiene ca 1050 euro netto und befinde mich in einer privatinsolvenz.

    wir haben weder gemeinsame konten noch sonstwas.

    frage:

    sind ihre zuschüsse komplett weg in dem moment ?
    (das sagt zumindest der hartz 4 rechner)

    was gibt es zu beachten ?

    was ist eine bedarfsgemeinschft?
    ab wann zählt diese überhaupt?

    würde mich über infos tips ratschläge freuen.

    netter gruss
    m.