Vielen Dank für die schnelle Antwort, TaPi!
Und vielen Dank auch für den zusätzlichen Link!
Daran anschließend habe ich doch gleich noch eine Frage:
Im verlinkten Text steht im ersten Absatz: "[...] Aus diesen Gründen erfragt die ARGE in jedem Falle die finanzielle Situation der genannten Verwandten, um festzustellen, ob ein Antragsteller statt Hartz 4 nicht Unterhalt von unterhaltspflichtigen Angehörigen oder vom früheren Ehepartner bekommen kann."
D.h. wir Kinder müssten nicht mal Formulare ausfüllen, aber der geschiedene Ehepartner?
Wird mein Vater - meine Eltern sind schon seit Jahren geschieden - herangezogen für die HartzIV-Berechnung?
LG
Ratlos