Beiträge von Ratlos

    Vielen Dank für die schnelle Antwort, TaPi!
    Und vielen Dank auch für den zusätzlichen Link!

    Daran anschließend habe ich doch gleich noch eine Frage:
    Im verlinkten Text steht im ersten Absatz: "[...] Aus diesen Gründen erfragt die ARGE in jedem Falle die finanzielle Situation der genannten Verwandten, um festzustellen, ob ein Antragsteller statt Hartz 4 nicht Unterhalt von unterhaltspflichtigen Angehörigen oder vom früheren Ehepartner bekommen kann."
    D.h. wir Kinder müssten nicht mal Formulare ausfüllen, aber der geschiedene Ehepartner?
    Wird mein Vater - meine Eltern sind schon seit Jahren geschieden - herangezogen für die HartzIV-Berechnung?

    LG
    Ratlos

    Hallo zusammen!

    Ich bin neu hier im Forum und, wie mein Name schon sagt, doch ziemlich ratlos.
    Falls meine Frage hier schon diskutiert wurde, dann bitte gerne einen Link zum jeweiligen Thread hier reinstellen - ich bin bisher nicht fündig geworden und entschuldige mich schon im Voraus, falls ich einen solchen Thread übersehen habe.

    Zu meiner Frage:
    Meine Mutter scheut sich Hartz IV zu beantragen, da sie meint, dass das jeweilige Einkommen von uns Kindern angerechnet werden könnte und sie uns so finanzielle Probleme bereitet.

    Nun ist es so, dass wir Kinder alle über 30 Jahre alt sind, alle in unterschiedlichen Haushalten leben - keiner bei unserer Mama. Mein Einkommen ist recht gering, ich habe mich erst vor Kurzem freiberuflich selbständig gemacht. Das Einkommen eines Geschwisters ist vergleichsweise hoch.

    Wie ist denn die allgemeine Regelung? Wird unser Einkommen für eine Berechnung bzw. Bewilligung von HartzIV überhaupt herangezogen, wenn wir alle längst volljährig sind und in komplett eigenständigen Haushalten leben? Gibt es hierzu nachlesbare gesetzliche Regelungen?

    Für Antworten danke ich schon jetzt sehr herzlich im Voraus!

    Viele Grüße
    Ratlos