ZitatAnders gesagt: hättest Du Deinem JC rechtzeitig von Deinem Ausbildungswunsch und -beginn berichtet, käme es nicht zu einem Vermittlungsversuch und Du hättest bis Ausbildungsbeginn das ALG II erhalten. So aber hast Du eine Steilvorlage für eine sofortige Sperre geliefert.
Das ist deine Annahme. Absurd. Natürlich weiß das Jobcenter Bescheid und hat mir auch diverse Vermittlungsvorschläge für Ausbildungen vorgelegt, bei denen ich mich auch beworben habe. Der hier genannte Job war tatsächlich der einzige Vollzeitjob der mir als VV "angeboten" wurde... Ich habe denen gar nichts verheimlicht! Und wie gesagt, ich werde das Jobcenter ja umgehend informieren (habe nicht vor das zu verschweigen!) sobald die u.s. Fragen für mich halbwegs befriedigend geklärt sind... Und das Jobcenter ist auch froh dass ich eine Ausbildung anfange (weil ich ja, um dazu mal was zu sagen, sonst gar keine (abgeschlossene) Qualifikation habe!). Die 12-Monats-Stelle wurde mir gesagt vorgeschlagen, da zwei Wochen zuvor noch keine Ausbildungszusage vorlag (jetzt schon). Und unabhängig davon bin ich ja eh gehalten meine ALG 2-Abhängigkeit durch Antritt eines svpfl. Jobs zu beenden.
Von daher glaube ich nicht dass ich eine Sperre reingehauen kriege, allerdings befürchte(te) ich, dass ich dann den Arbeitgeber anlügen muss (?) da ich selbst bei Ausladung durch den AG (weil die mich für mehr als 8 Wochen einstellen wollen) ich mich frage, ob mir das JC aus einer Ausladung / Ablehnung einen Strick (aka -30%) drehen kann, obwohl ich auf das Risiko hinweise bzw. mich vorher mit meiner SB besprochen habe? D. h. erwartet das JC, dass ich den Arbeitgeber anlüge (nach dem Motto "ich fang bei euch für 12 Monate an") oder denkt ihr dass das JC einsieht, dass hier der AG/Dritte etwas erwartet, was ich nicht bieten kann? (Verfügbarkeit für mindestens 12 Monate.) Oder muss ich mich (Worst Case) auch noch davor fürchten, mich nachdem wir mehrere Monate darauf hingearbeitet haben, doch wieder für meine Ausbildung rechtfertigen zu müssen?
Zusammengefasst: Der einzige Grund, warum ich nicht gleich meine Sachbearbeiterin "aus lauter Freude" direkt nach der Zusage angerufen habe, sind genau so "aus dem Bauch geschossene" Negativ-Aussagen wie deine obige! Bzw. was man so im www liest. (Und natürlich, weil ich meine Sachbearbeiterin schon mehrmals erleben durfte...) Ich weiß einfach gar nicht was auf mich zukommt, das Gesetz ist für mich nicht klar, obwohl ich mich damit beschäftigt habe. Ich bin immer noch der Meinung dass der VV mit Rechtsbehilfsbelehrung wirklich nicht nötig gewesen wäre, aber meine SB ist halt anscheinend davon ausgegangen, dass ich keinen Ausbildungsplatz finde, obwohl ich aktuell noch zwei weitere Einladungen zum Vorstellungsgespräch vorliegen habe.
PS: Zur Ausbildungsperspektive: Meine Ausbildung ist vergleichsweise sehr gut bezahlt und bei einem Großunternehmen und die Stellen sind hart umkämpft (40% der Ausbildungsplätze haben sich innerhalb kürzester Zeit gefüllt, von den restlichen 45% habe ich Absagen bekommen und nur von wenigen überhaupt eine Einladung zum Vorstellungsgespräch). Das heißt, da braucht sich mal keiner Sorgen um die Zukunftsperspektiven machen. Du hast ja bzgl. des 12-Monats-Jobs auch nicht gefragt, der trägt nämlich im Gegensatz zu meiner Ausbildung absolut nicht zu meiner Qualifizierung oder Profilbildung bei.
PPS: Das BAB liegt bei mir maximal bei der genannten Summe, sofern ich dem offiziellen Online-Rechner glaube. (Wohngeld gäbe es aufgrund meiner Ausbildungsgehalts-Höhe so wie ich es verstehe auch in der höchsten Mietklasse übrigens gar nicht.) Zudem habe ich ja bereits erläutert, dass mein Vater/Eltern leider für den Berechnungszeitraum 2014 bereits zu viel verdienen (EkSt.-Bescheid 2012 etc.), auf diese Frage (was ich mache[n kann] wenn mein BAB in 2014 bzw. spätestens 01.2015 = 0 ist, ich aber von meinen Eltern sicher nichts bekommen werde (wieso auch)) ist leider bisher keiner eingegangen...