Beiträge von Derfnam

    Erstausstattung : Heutiger Besuch ohne Erfolg.

    Hallo und guten Tag,

    heute war ich im Jobcenter Bremen Süd. Ich habe ja schon viel gehört über die Verhaltensweisen der MA in den Jobcentern. Doch so richtig glauben wollte ich es

    Ich habe meine Meinung schlagartig geändert. So was Menschenverachtens, so eine
    herlassende Art habe ich noch nie erlebt.

    Zum Thema:

    Wollte einen Antrag auf Erstausstattung stellen. Den ich bereits vorbereitet habe.

    - Erstausstattung Möbel
    - Kleidung
    - Renovierung

    Mich erst beim Sonderschalter gemeldet um die Vorgehensweise zu erfragen.
    Haftentlassung, ALG I. Antwort, sie bekommen nichts. Müssen sie selber bezahlen.
    Ziehen sie eine Nummer. Der nächste bitte. Ich dachte was ist das denn?

    Naja, Nr. gezogen und gewartet. Am Schalter die Dame begrüßt, Erwiderung,
    Ausweis????

    Meine Dummheit, Ausweis war seit 4 Tagen abgelaufen. Trotzdem Frage gestellt, Antwort, sie bekommen nichts.

    Ich habe dann gar nichts mehr gesagt mit den Gedanken mir erst mal Informationen
    zu holen.

    Damit fange ich als erstes hier an.

    Wie ich ja schon mal geschrieben habe, war ich 2 2/1 im Knast.

    Bekomme jetzt für 12 Monate € 862,00 Arbeitslosengeld I

    Möbel, Kleidung und Geld für die Erstrenovierung habe ich nicht.

    Meine Kosten: Miete einschl. Nebenkosten und Strom € 400,00, GEZ € 17,00.
    Somit mtl. € 417,00.

    Meine Frage, habe ich einen Anspruch auf Erstausstattung? Wenn ja, kann mir einer
    Sagen wo das nachzulesen ist?

    Vielen Dank im voraus.

    Hallo,

    dass habe ich eben gefunden in Verbindung mit der Erstausstattung:

    Überbrückungsgeld nach § 51 StVollzG (wenn vorhanden) wird bei Hartz IV angerechnet, allerdings dann nicht, wenn Hartz IV erst zum Ersten des Monats beantragt wird, der auf die Auszahlung des Überbrückungsgeld folgt. Dann gilt es als „Schonvermögen“. Da kann es sich lohnen zu warten. Ein Antrag gilt immer rückwirkend zum Beginn des Antragsmonats, darin eingegangenes Geld wird angerechnet.

    Dann wohl doch erst am 01.08.13.

    Gruß

    Hallo,

    vielen Dank für die Antworten. Ja, warum warten. Ich bin mir so unsicher. Würde natürlich gerne gleich am Montag dahin gehen. Aber wenn es dann doch ein falsches Timing ist, ist die Kohle weg.

    Das man das nirgends verbindlich nachlesen kann. Bestimmt wird es irgendwo stehen.

    Vielen Dank

    Erstausstattung:

    Hallo,

    habe nochmal eine Frage.

    Da ich ja ohne alles bin, kann ich ja einen Antrag auf Erstausstattung stellen. Habe so viel darüber gelesen und bin doch etwas wirr im Kopf.

    Zur Sachlage: Bin am 12.07.2013 aus dem Knast entlassen worden, habe € 1.586,00 Überbrückungsgeld bekommen.
    Das meiste des Geldes ist bereits ausgegeben. € 850,00 Miete u. Kaution. € 175,00 für Zwischenunterkunft. Monatskarte, Lebensmittel und etwas Kleidung.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, berücksichtigt das JOBCENTER das Überbrückungsgeld als Einkommen bzw. Vermögen. Unabhängig davon, dass ich mit dem Betrag notwendige Kosten abgedeckt habe.

    Würde ich jetzt aber den Antrag auf Erstausstattung am 01.08.2013 stellen, würde das Überbrückungsgeld als Schonvermögen angesehen.

    Kann mir darüber einer Auskunft geben und wenn ja, wo man das eventuell nachlesen damit man was in der Hand hat.

    Vielen Dank im Voraus
    Derfnam

    Hallo,

    wende Dich an das örtliche Amtsgericht. Dort befinden sich die entsprechenden Unterlagen für die Zwangsversteigerung bzw. -verwaltung. Stelle gleichzeitig auch den Antrag auf ALG II, damit der Anspruch gewahrt wird. Gib beim Jobcenter Deine Problematik an und erkläre, daß Du die entsprechenden Unterlagen vom AG nachreichst.

    Gruß!

    Danke für die Antwort. Hatte mir ein bisschen mehr Resonanz erhofft.

    Wahrscheinlich die Hoffnung der Hoffnungslosen. :confused:

    Ja, ALG I habe ich heute schon beantragt und bewilligt bekommen.

    Euro 862,00 für 12 Monate. Aber ich meine die Laufzeit ist zu kurz bemessen. Ab einem Alter von 58 Jahre bzw. 59 Jahre ist die Laufzeit länger. Aber das kann man ja noch klären.

    Naja erstmals danke.
    Derfnam

    Hallo und guten Tag,

    heute habe ich mich angemeldet wie man augenscheinlich sehen kann. Warum meldet man sich an, weil man keinen Plan hat.

    Vielleicht sagt ihr ja auch der soll sehen wie er klar kommt.

    Kurzfassung: Krank ( Burnout, Depressiv). Im Betrieb alles über 4-5 Jahre schleifen lassen. Sozialabgaben Steuern usw.
    Anklage mit Unterstellung Vorsatz. Urteil 2 Jahre 3 Monate.

    Büros geräumt. 200 Ordner vernichtet. Keine Unterlagen.

    Meine Frage:

    Ich hatte Immobilien die jetzt in Zwangsverwaltung sind und die Mieten, wenn sie dann bezahlt werden, sind gepfändet.

    Alle Objekte stehen wohl zur Zwangsversteigerung. Benachrichtigungen und Informationen habe ich die letzten 2 ½ Jahre nicht erhalten. Somit weiß ich nicht was versteigert wurde und was nicht. Namen und Adressen der Zwangsverwalter sind mir nicht bekannt.

    Wenn ich jetzt den Antrag stelle, den ich ja unweigerlich stellen muss, kann ich keine Angaben zu den Immobilien, die ja eh ohne Wert sind, machen.

    Wenn ich keine Angaben mache, könnte mir das vielleicht als Erschleichung von Sozialleistungen ausgelegt werden.

    Vielleicht hat der eine oder andere ein paar aufbauende Zeilen für mich.
    Danke!

    -Derfnam-