Beiträge von LaLeLu

    Hallo Liebe Forumsmitglieder!

    Mein Freund und ich wohnen erst seit kurzem wieder zusammen. Ich studiere gerade (2t-Studium) und bin im 7. Monat schwanger. Mein Geld verdiene ich mit selbstständiger, legaler Arbeit neben dem Studium. Nach abzug der Krankenkasse bleiben mir ca 900-1000 Euro. Davon zahle ich nochmal ca 300 Euro für einen Kredit ab. Mir bleiben also ca 600-700 Euro zum Leben (Miete etc...) Das reicht, wenn mein Freund die hälfte der Miete und für Lebensmittel etwas dazu geben kann. Schwieriger wird es, wenn ich dann in Elternzeit bin, dann fehlen weitere rund 300 Euro.

    Mein Freund ist nun letzte Woche gekündigt worden und wird nicht Anspruch auf ALG 1 haben, also ALG 2. Ich gehe davon aus, dass wir natürlich als Bedarfsgemeinschaft gesehen werden. Meine Fragen nun: Mein Studium ist nicht mein erstes Studium, ich habe schon ein abgeschlossenes, und das jetzt ist kein Aufbaustudium. Ich selbst beantrage ja kein Harz IV. Kann ich gezwungen werden, mein Studium abzubrechen? Arbeiten kann ich bald ja eh ein Jahr nicht, weil ich schwanger bin... Und er hat mit seinem Beruf sowieso die besseren Chancen, einen neuen Job zu finden.

    Zweite Frage: Wird mein Kredit berücksichtigt bei der Berechnung seines Anspruchs? Oder ist das unser Problem und die zwingen mich dann, den Kredit nicht weiter abzahlen zu können? (Insolvenz??? *bibber*) Es war ein Bildungskredit für mein erstes Studium (Bei einer normalen Bank, kein Bafög).

    Danke schonmal für eure Antworten!